Corona-Fixkostenzuschuss für Unternehmen – Richtlinie soeben veröffentlicht. Anträge können ab 20. Mai 2020 bis 31. August 2021 über FinanzOnline gestellt werden.
Stand: 14. Mai 2020Das BMF hat soeben die erwartete Richtlinie über die „Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten“ fertiggestellt. Unternehmen, die von den Maßnahmen zur gesundheitlichen Eindämmung der Corona-Krise stark getroffen wurden und erhebliche wirtschaftliche Umsatzausfälle im Zeitraum vom 16. März bis 15. September 2020 erleiden, sollen „Fixkostenzuschüsse“ gewährt werden. Diese Zuschüsse betreffen Fixkosten und verderblich gewordene oder auch saisonal entwertete Ware. Der Zuschuss ist gestaffelt und je nach Höhe des Umsatzentfalls können 25 % - 75 % der Fixkosten und der verderblich gewordenen oder saisonal entwerteten Ware ersetzt werden. Nun ist auch eine teilweise Vorauszahlung dieses Zuschusses möglich. Der Antrag kann in der Zeit vom 20. Mai 2020 bis 31. August 2021 auf FinanzOnline eingereicht werden. Die Richtlinie sieht vor, dass in aller Regel aufgrund der fachlich komplexen Materie ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen ist, der gemeinsam mit dem Unternehmen einen qualifizierten Antrag erarbeiten und sicherstellen soll. Wir haben für Sie in unserem nachstehenden Beitrag die am 13.5.2020 vom BMF finalisierte Richtlinie zusammengefasst. Darin finden Sie Antworten auf wesentliche Fragen, beispielsweise: Welche Unternehmen sind überhaupt antragsberechtigt, welche nicht? Wie bemisst sich der „Corona-Fixkostenzuschuss“ und nach welchen Methoden ist dieser zu errechnen? Was ist bei Neugründung und Umgründung zu beachten? Wann erfolgt welche Auszahlungstranche und wie errechnet sich deren Höhe? Was muss das Unternehmen bei Antragstellung bestätigen, was der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (insoweit dieser dazu befugt ist)? Wie erfolgt die Überprüfung, wer haftet für welche Angaben? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Anstrengungen und für Ihren Unternehmergeist beim „Restart“ Ihres Unternehmens und freuen uns, wenn wir mit unseren Beratungs- und Dienstleistungen dabei einen Beitrag leisten können. Beitrag lesen