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Steuer-News | Unternehmer-News

Hot News: Übergangsregelung für Sachbezug von Firmen-KfZ bei Zulassung bis 30. Mai 2020

Stand: 26. Mai 2020
In der Sachbezugswerte-VO (BGBl. II Nr. 221/2020) ist kurzfristig eine Übergangsbestimmung aufgenommen worden. Diese betrifft Firmen-Kfz, für die bereits vor dem 1. April 2020 ein gültiger Kauf- bzw. Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis 30. Mai 2020 kann weiterhin der bis 31. März 2020 geltende (niedrigere) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmen-Kfz angewendet werden. Beitrag lesen

BMF-Info zur Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) im Zusammenhang mit der COVID-19 Pandemie

Stand: 26. Mai 2020
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert über Fragen zur Auslegung und Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten im Kontext der COVID-19 Pandemie. Folgende, für die Unternehmenspraxis wichtige Themen werden behandelt: Arbeitslohn iZm im Homeoffice geleisteten Tätigkeiten, Konsultationsvereinbarung zum DBA-Deutschland anlässlich der COVID-19 Pandemie, die Grenzgängerregelung des DBA-Liechtenstein, Entgeltentschädigungen bei Kurzarbeit, Homeoffice-Tätigkeiten als Betriebsstätten für den ausländischen Arbeitgeber, COVID-19-bedingte Unterbrechungen bei Bauausführungen und Montagen. Die aktuellen Details dazu finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Gerne stehen Ihnen unsere österreichweiten Expert/innen bei LBG für eine individuelle Beratung zur Verfügung. Beitrag lesen

Update: aws-Garantien für Überbrückungskredite für KMU, EPU, Freie Berufe, Neue Selbständige, Betriebe in der Landwirtschaft/Fischerei/Aquakultur

Stand: 26. Mai 2020
Die aws-Überbrückungsgarantien sollen Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise Liquiditätsschwierigkeiten haben, Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank liefern. Die Antragstellung für eine aws-Garantie muss von der finanzierenden Bank (zwingend mit einer Niederlassung in Österreich) erfolgen. Wir haben für Sie die drei unterschiedlichen Varianten mit unterschiedlichem Haftungsrahmen (100%, 90%, 80%) überblicksartig zusammengefasst: Beitrag lesen

Sportverein: Pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) für Trainings – steuerliche Covid-Ausnahmeregelung für 16.3.2020 – 31.12.2020 beschlossen

Stand: 18. Mai 2020
Für Heimtrainings oder angeleitete Trainings im Wege einer Videokonferenz fällt kein Reiseaufwand an. Daher wäre eine trotzdem ausbezahlte pauschale Reiseaufwandsentschädigung (PRAE) steuer- und sozialversicherungspflichtig. Der Nationalrat hat allerdings nun unter Rücksicht auf die COVID-19 bedingten Sportstättenschließungen eine Ausnahmeregelung beschlossen. Beitrag lesen

Kollektivverträge Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie

Stand: 18. Mai 2020
Die WKO weist darauf hin, dass aufgrund der aktuellen Krise die Lohn- und Gehaltsverhandlungen zu den Kollektivverträgen für Gastronomie (inkl. Kaffeehäuser) und Hotellerie ausgesetzt sind. Es ist geplant, diese im Herbst 2020 fortzuführen. Bis dahin gelten die aktuellen Lohn- und Gehaltstabellen aus dem KV-Abschluss 2019. Beitrag lesen

Cyber-Kriminalität: Warnung vor vermeintlicher Corona-Soforthilfe der EU

Stand: 18. Mai 2020
Das Rechtsservice der Wirtschaftskammer warnt eindringlich vor einer derzeit im Umlauf befindlichen Phishing-Mail über das Förderprogramm Corona-Soforthilfe von consilium.europa.eu. Falls Sie selbst eine Mail von Svetla Bobeva via pressesprecher(at)ec.europa.eu erhalten sollten, löschen Sie diese und klicken Sie auf keine Links in der Mail. Wir empfehlen darüber hinaus dringend, Ihre IT-Infrastruktur ganz generell bestmöglich abzusichern und die Firewall aktuell zu halten. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihren IT-Berater. Beitrag lesen

Corona-Fixkostenzuschuss für Unternehmen – Richtlinie soeben veröffentlicht. Anträge können ab 20. Mai 2020 bis 31. August 2021 über FinanzOnline gestellt werden.

Stand: 14. Mai 2020
Das BMF hat soeben die erwartete Richtlinie über die „Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten“ fertiggestellt. Unternehmen, die von den Maßnahmen zur gesundheitlichen Eindämmung der Corona-Krise stark getroffen wurden und erhebliche wirtschaftliche Umsatzausfälle im Zeitraum vom 16. März bis 15. September 2020 erleiden, sollen „Fixkostenzuschüsse“ gewährt werden. Diese Zuschüsse betreffen Fixkosten und verderblich gewordene oder auch saisonal entwertete Ware. Der Zuschuss ist gestaffelt und je nach Höhe des Umsatzentfalls können 25 % - 75 % der Fixkosten und der verderblich gewordenen oder saisonal entwerteten Ware ersetzt werden. Nun ist auch eine teilweise Vorauszahlung dieses Zuschusses möglich. Der Antrag kann in der Zeit vom 20. Mai 2020 bis 31. August 2021 auf FinanzOnline eingereicht werden. Die Richtlinie sieht vor, dass in aller Regel aufgrund der fachlich komplexen Materie ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beizuziehen ist, der gemeinsam mit dem Unternehmen einen qualifizierten Antrag erarbeiten und sicherstellen soll. Wir haben für Sie in unserem nachstehenden Beitrag die am 13.5.2020 vom BMF finalisierte Richtlinie zusammengefasst. Darin finden Sie Antworten auf wesentliche Fragen, beispielsweise: Welche Unternehmen sind überhaupt antragsberechtigt, welche nicht? Wie bemisst sich der „Corona-Fixkostenzuschuss“ und nach welchen Methoden ist dieser zu errechnen? Was ist bei Neugründung und Umgründung zu beachten? Wann erfolgt welche Auszahlungstranche und wie errechnet sich deren Höhe? Was muss das Unternehmen bei Antragstellung bestätigen, was der Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Bilanzbuchhalter (insoweit dieser dazu befugt ist)? Wie erfolgt die Überprüfung, wer haftet für welche Angaben? Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihren Anstrengungen und für Ihren Unternehmergeist beim „Restart“ Ihres Unternehmens und freuen uns, wenn wir mit unseren Beratungs- und Dienstleistungen dabei einen Beitrag leisten können. Beitrag lesen

Gastronomie, Almausschank, Buschenschank: Zeitbefristete UST-Tarif-Senkung und Zusatzsteuer-Entfall für „offen“ abgegebene, nicht alkoholische Getränke

Stand: 14. Mai 2020
Wir haben zum vorgesehenen „Steuerpaket für Wirte“ im LBG-Unternehmer-Newsletter bereits ausführlich berichtet. Im nun vorliegenden Gesetzesentwurf findet sich mit dem Begriff der „offen“ abgegebenen nicht alkoholischen Getränke eine für die Praxis ganz wesentliche Präzisierung. Denn nur wenn diese „offen“ abgegeben werden, soll die zeitbefristete UST-Tarif-Senkung gelten – daher jedenfalls nicht für den Handel mit Getränken. Weiters soll nun auch die in der landwirtschaftlichen Gastronomie (z.B. Almausschank, Buschenschank) geltende Zusatzsteuer zeitbefristet entfallen. Beitrag lesen

Gutscheine für vom Arbeitgeber bezahlte Mahlzeiten sollen ab 1.7.2020 bis zu EUR 8 pro Tag steuerfrei sein, bisher € 4,40 – Lohnsteuer, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten

Stand: 14. Mai 2020
Wir haben zum vorgesehenen „Steuerpaket für Wirte“, worin auch Essensgutscheine und Lebensmittelgutscheine neu geregelt werden, im LBG-Unternehmer-Newsletter bereits ausführlich berichtet. Die im nun vorliegenden Gesetzentwurf geregelte, erweiterte Lohnsteuerfreiheit der vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer freiwillig gewährten Essens- und Lebensmittelgutscheine haben wir in unserem nachstehenden Fachbeitrag für Sie zusammengefasst. Bisher waren diese freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers bis zu EUR 4,40 (Essensgutschein) bzw. EUR 1,1 (Lebensmittelgutschein) pro Arbeitstag auch hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge und der Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer, DB, DZ) abgabenfrei. Zu, hoffentlich im Gleichklang mit der Lohnsteuerfreiheit, auch diesbezüglich ab 1.7.2020 nachgezogenen abgabenfreien Höchstgrenzen liegen noch keine Informationen vor. Beitrag lesen

Gastronomie: Die Eckpunkte und alle aktuellen Details zum Steuer-Paket („Wirte-Paket“)

Stand: 13. Mai 2020
Die Corona-Krise hat den Gastronomiebereich hart getroffen. Seit einigen Tagen ist nun klar, dass unter Einhaltung branchenspezifischer Gesundheitsvorsorgemaßnahmen ab 15. Mai 2020 eine Öffnung für den Gastbetrieb wieder möglich ist. Diese Woche hat die Bundesregierung nun ein „Wirte-Paket“ angekündigt, das steuerliche und bürokratische Erleichterungen sowie zusätzliche Unterstützung für die Gastronomie bringen soll. Darin finden sich erfreuliche Eckpunkte, wenn auch hinsichtlich einiger wesentlicher Aspekte zeitbefristet bis 31.12.2020. Andererseits soll die Erhöhung der Jahresumsatzgrenze von EUR 255.000 auf EUR 400.000 für die „Gastgewerbepauschalierung“ bereits ab dem Veranlagungsjahr 2020 gelten und die Schaumweinsteuer endlich wegfallen, und zwar ab 1. Juli 2020. Wir haben für Sie im nachstehenden Beitrag alle bisher aus den zuständigen Bundesministerien bekanntgewordenen Details zusammengefasst, um Ihnen rasch einen ersten, profunden Überblick für Ihre weitere Planung zu geben. Vor Inangriffnahme der damit, letztlich auch mit einem Aufwand verbundenen, notwendigen Umstellungen im Fakturier- oder Registrierkassensystem bzw. im laufenden Finanz- und Rechnungswesen empfehlen wir, die genaue rechtliche Ausgestaltung möglichst noch abzuwarten. Noch heute soll zum „Wirte-Paket“ ein Initiativantrag im Parlament eingebracht werden. Wir hoffen auf das baldige Vorliegen aller für die Praxis wichtigen Details in Form von Gesetzen und Verordnungen, die Rechtssicherheit bringen. Wir halten Sie jedenfalls informiert, stehen Ihnen für eine persönliche Beratung an unseren österreichweiten LBG-Standorten zur Verfügung und freuen uns, wenn unsere nachstehenden Ausführungen etwas mehr Klarheit bringen, soweit dies aktuell möglich ist. Beitrag lesen