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Steuer-News | Unternehmer-News

Update: aws-Garantien für Überbrückungskredite für KMU, EPU, Freie Berufe, Neue Selbständige, Betriebe in der Landwirtschaft/Fischerei/Aquakultur

Stand: 26. Mai 2020

Die aws-Überbrückungsgarantien sollen Unternehmen, die aufgrund der aktuellen Corona-Krise Liquiditätsschwierigkeiten haben, Sicherheiten für einen Betriebsmittelkredit der Bank liefern. Die Antragstellung für eine aws-Garantie muss von der finanzierenden Bank (zwingend mit einer Niederlassung in Österreich) erfolgen. Wir haben für Sie die drei unterschiedlichen Varianten mit unterschiedlichem Haftungsrahmen (100%, 90%, 80%) überblicksartig zusammengefasst:

Wer wird gefördert?

Gewerbliche und industrielle Klein- und Mittelunternehmen (KMU), Ein-Personen-Unternehmen (EPU), alle freien Berufe, Neue Selbständige, Betriebe in den Bereichen Landwirtschaft, Fischerei und Aquakultur.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Betriebsmittelfinanzierungen (z.B. Wareneinkäufe, Personalkosten, Mieten, Kreditraten) sowie Finanzierungen für die Bedienung von bestehenden Krediten an gesunde Unternehmen, die aufgrund der gegenwärtigen „Coronavirus-Krise“ über keine oder nicht ausreichende Liquidität zur Finanzierung des laufenden Betriebes verfügen bzw. deren Umsatz- und Ertragsentwicklung durch Auftragsausfälle oder Marktänderungen beeinträchtigt ist. 

Mindestvoraussetzung des Unternehmens:

Der Standort des Unternehmens und die Geschäftstätigkeit müssen in Österreich sein und es muss ein Liquiditätsbedarf für den heimischen Standort bestehen.

Wie lange gilt die Garantie?

Die Garantielaufzeit orientiert sich an der Kreditlaufzeit und beträgt maximal 5 Jahre. Aktuelle Anträge werden also bis 31.12.2024 staatlich garantiert. Anträge ab dem 2. Halbjahr 2020 können bis 30.6.2025 garantiert werden.

Die drei Garantien im Überblick:

100% - GARANTIE

  • Kredithöhe: bis zu EUR 500.000 (auch in Teilbeträgen nutzbar)
    Kredithöhe für Unternehmen der landwirtschaftlichen Urproduktion: bis zu € 100.000
    Kredithöhe für Unternehmen des Fischerei- und Aquakultursektors: bis zu € 120.000
  • Tilgungsfrei bis 1.1.2021
  • max. 5 Jahre Laufzeit
  • Kein Garantieentgelt
  • Zinssatzobergrenze: 3-Monats-Euribor + 75 Basispunkte, in den ersten beiden Jahren (24 Monate ab Datum des Kreditvertrages) max. 0,00 % p.a.

Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig.

90% - GARANTIE

  • Kredithöhe: bis zu rd. EUR 27,7 Mio. (Garantieobligo EUR 25 Mio.)
  • max. 5 Jahre Laufzeit
  • Garantieentgelt: abhängig von der Laufzeit, gemäß EU-Vorgaben 0,25 % p.a. für das erste Jahr bis 31.12.2020, 0,5 % p.a. im zweiten und dritten Jahr, 1 % p.a. ab dem vierten Jahr.
  • Zinssatzobergrenze von 1 % p.a.
  • Bei Krediten, deren Laufzeit über den 31. Dezember 2020 hinausgeht, darf der Kreditbetrag nicht höher sein als:
    - das Doppelte der gesamten jährlichen Lohn- und Gehaltssumme (inkl. Leasingpersonal) des geförderten Unternehmens im Geschäftsjahr 2019, oder
    - 25% des Gesamtumsatzes des geförderten Unternehmens im Geschäftsjahr 2019, oder
    - in angemessen begründeten Fällen und auf der Grundlage einer Selbstauskunft, in dem der Liquiditätsbedarf des geförderten Unternehmens dargelegt wird, kann der Kreditbetrag erhöht werden, um den Liquiditätsbedarf für die kommenden 18 Monate zu decken.

Unternehmen in Schwierigkeiten nach EU-Definition sind nicht garantiefähig.

80% - GARANTIE

  • Kredithöhe: bis zu 1,5 EUR Millionen
  • max. 5 Jahre Laufzeit
  • Zinsobergrenze: keine
  • Kein Garantieentgelt
  • Voraussetzung: ein entsprechender Deminimis-Rahmen beim Unternehmen / der Unternehmensgruppe muss noch verfügbar sein.
  • Achtung: hier gilt anders als bei der 100%- und 90%-Garantie, Unternehmen für die Reorganisationsbedarf (URG-Kriterien) vorliegt oder für die ein Insolvenztatbestand vorliegt, sind nicht garantiefähig!

Antragstellung – Ausschließlich durch die finanzierende Bank, keine Gruppenfinanzierung

Der Antrag für eine aws-Garantie muss zwingend über die finanzierende Bank, die über eine Niederlassung in Österreich verfügen muss, bei der aws eingebracht werden. Eine Gruppenfinanzierung ist nicht möglich. Die Antragstellung muss immer im Unternehmen erfolgen, in dem der Finanzierungsbedarf besteht.

Fragen & Antworten zur sicheren Antragstellung (erforderliche Unterlagen seitens der Bank, etc.) sowie Details zu den Garantien finden Sie in den laufend ergänzten FAQs der aws unter https://www.aws.at/aws-ueberbrueckungsgarantien-faq/

LBG-Empfehlung: Die Unterstützungsmaßnahmen richten sich an jene Unternehmen, die sich aufgrund der corona-bedingten Maßnahmen in einer Krisensituation befinden, aber vor (!) der Corona-Krise kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition bzw. URG waren. Für die Beantragung von Unterstützungsmaßnahmen ist das Vorliegen einer corona-bedingten Krisensituation nachzuweisen.

Empfehlenswert ist daher, dass der Jahresabschluss 2019 zeitnah aufgestellt wird und das Rechnungswesen laufend, vollständig und richtig geführt wird, um corona-bedingte wirtschaftliche Einbrüche - beispielsweise ab März 2020 - darlegen zu können sowie die Erfüllung der einzelnen Voraussetzungen anhand des Jahresabschlusses nachzuweisen. 

Wir unterstützen Sie bei der Aufbereitung der erforderlichen Unterlagen für aws-Überbrückungskredite sowie bei der Antragstellung für weitere COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen:

LBG unterstützt Ihr Unternehmen bestmöglich bei allen genannten Fördermaßnahmen.

Stand: 26. Mai 2020 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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