Umsatzsteuertarif von 5% (1.7-31.12.2020) für Speisen und Getränke. Gastronomie, Buschenschank, Almausschank, Verein. Belege, Registrierkasse, FAQs.
Stand: 26. Juni 2020Die von der Bundesregierung geplante befristete Senkung der Umsatzsteuer für Speisen und Getränke auf 5% (1.7. – 31.12.2020) hat mittlerweile den Finanzausschuss passiert und liegt zur Beschlussfassung am 30.6.2020 dem Nationalrat und am 2.7.2020 dem Bundesrat vor. Die Rückwirkungsproblematik für das Inkrafttreten mit 1. Juli 2020 soll damit möglichst geringgehalten werden. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) informiert, dass der entsprechende Umsatzsteuersatz bereits mit 1. Juli 2020 im Kassensystem hinterlegt werden kann, damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderungen von Umsatzsteuerbeträgen kommt. Siehe dazu auch unseren LBG-Fachbeitrag „Videoanleitung zur Anpassung der Steuersätze in Ihrer LBG Registrierkasse“. Wir haben für Sie die aktuellen FAQs des BMF sowie Spezifikationen für Vereine, Buschenschanken und Almausschank zusammengefasst. Beitrag lesen