Corona-Kurzarbeit: Mit Antrag auf Kurzarbeit-Verlängerung noch zuwarten.
Stand: 13. Mai 2020Die Corona-Kurzarbeit konnte rückwirkend mit 1. März 2020 für vorerst maximal drei Monate beantragt werden. Daher läuft die erste Kurzarbeitsperiode je nach tatsächlichem Kurzarbeitsbeginn im Unternehmen in den nächsten Wochen aus. Besteht im Unternehmen ein Bedarf an einer Verlängerung der Kurzarbeit, so sieht die Kurzarbeitsrichtlinie (KUA-Richtlinie) vor, dass vom Unternehmen eine Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase beantragt werden muss, inklusive einer neuen Sozialpartnervereinbarung. Die WKO informiert nun, dass aktuell für eine Verlängerung der Kurzarbeit über Ende Mai 2020 hinaus über eine neue Sozialpartnervereinbarung verhandelt wird. Daher wird empfohlen, mit Verlängerungsanträgen für die Kurzarbeit noch zuzuwarten. Die Frist, wonach die Verlängerung vier Wochen vor Ende der ersten Kurzarbeitsphase bekannt gegeben werden muss, wird derzeit ausgesetzt. Beitrag lesen