Antragstellung ab 16. April 2020: Härtefall-Fonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, etc. – Phase 2. Maximal 2.000 Euro pro Monat für 3 Monate je Betrieb möglich.
Stand: 16. April 2020Mit dem Härtefallfonds wurde eine Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter, die von den gesundheitsbedingten COVID-19 Vorsorgemaßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurden, geschaffen. Die Antragstellung für Phase 1 ist abgeschlossen und geht mit 16. April 2020 in Phase 2 über. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. Neu ist, dass in Phase 2 auch Mehrfachversicherungen zulässig sind - bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Förderberechtigt (mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro/Monat) sind nun auch Jungunternehmer/innen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1.1.2020. Anträge erfolgen über eAMA. Beitrag lesen