Forstwirtschaft - Härtefallfonds: Erste Fotodokumentation für nicht abgeholtes Holz ist vor (!) dem 22. April 2020 erforderlich
Stand: 20. April 2020Forstwirte erhalten für bereitgestelltes Sägerundholz, das bis 15. Mai 2020 nicht abgeholt wird, Mittel aus dem Härtefallfonds, sofern für das Holz vor dem 16. März 2020 ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Nichtabholung des Sägerundholzes ist durch zwei Fotos über den Lagerbestand mit Aufnahmedatum und der jeweiligen Grundstücksnummer zu belegen, wobei das erste Foto vor dem 22. April 2020 und das zweite Foto nach dem 15. Mai 2020 erstellt werden muss. Da in vielen Fällen derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, ob bereitgestelltes Holz bis 15. Mai 2020 abgeholt werden kann, empfehlen wir in jedem Fall eine erste Fotodokumentation des aktuell lagernden Holzes bis 22. April 2020, um bei einer etwaigen späteren Beantragung von Zuschüssen aus dem Härtefallfonds die Nichtabholung des Holzes sachgerecht dokumentieren zu können. Beitrag lesen