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Steuer-News | Unternehmer-News

Forstwirtschaft - Härtefallfonds: Erste Fotodokumentation für nicht abgeholtes Holz ist vor (!) dem 22. April 2020 erforderlich

Stand: 20. April 2020
Forstwirte erhalten für bereitgestelltes Sägerundholz, das bis 15. Mai 2020 nicht abgeholt wird, Mittel aus dem Härtefallfonds, sofern für das Holz vor dem 16. März 2020 ein Vertrag abgeschlossen wurde. Die Nichtabholung des Sägerundholzes ist durch zwei Fotos über den Lagerbestand mit Aufnahmedatum und der jeweiligen Grundstücksnummer zu belegen, wobei das erste Foto vor dem 22. April 2020 und das zweite Foto nach dem 15. Mai 2020 erstellt werden muss. Da in vielen Fällen derzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, ob bereitgestelltes Holz bis 15. Mai 2020 abgeholt werden kann, empfehlen wir in jedem Fall eine erste Fotodokumentation des aktuell lagernden Holzes bis 22. April 2020, um bei einer etwaigen späteren Beantragung von Zuschüssen aus dem Härtefallfonds die Nichtabholung des Holzes sachgerecht dokumentieren zu können. Beitrag lesen

Familienhafte Mitarbeit in Zeiten der Corona-Krise: Steuern, Sozialversicherung und erhaltene Pensions- und Sozialleistungen beachten

Stand: 20. April 2020
Aufgrund des Corona-bedingten Arbeitskräftemangels ist der Einsatz von Familienangehörigen in vielen Betrieben noch wichtiger geworden. Das Sozialministerium hat die generelle Möglichkeit der „Familienhaften Mitarbeit“ nach der Verordnung betreffend die Ausgangsbeschränkungen aufgrund des COVID-19-Maßnahmengesetzes als zulässig erklärt. Die Frage, ob bei „Familienhafter Mitarbeit“ allenfalls ein melde- und abgabenpflichtiges Dienstverhältnis vorliegt, ist allerdings auch in der aktuellen (Ausnahme)situation sorgfältig zu prüfen. Ist doch die Mitarbeit von nahen Angehörigen mit vielfältigen Tücken hinsichtlich Steuer- und Sozialversicherungspflicht, aber auch mit dem Verlust allfälliger Pensions- und Sozialleistungen oder auch dem nachträglichen Wegfall von Steuerbegünstigungen im Zuge von Betriebsübergaben oder –veräußerungen verbunden. Beitrag lesen

Achtung: Rückwirkende Beantragung von Kurzarbeit mit Beginn im März 2020 nur mehr bis 20. April 2020, 24.00 Uhr möglich

Stand: 16. April 2020
Das Arbeitsmarktservice (AMS) hat kurzfristig darüber informiert, dass eine rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeit mit Beginn im Monat März 2020 nur mehr bis zum 20. April 2020, 24.00 Uhr möglich ist. Ab 21. April 2020 können nur Beihilfenbegehren eingebracht werden, die sich auf einen Kurzarbeitszeitraum ab 1. April 2020 beziehen. Beitrag lesen

COVID-19-Kurzarbeit – abgabenrechtliche Behandlung von Kurzarbeitsbeihilfe und Kurzarbeitsunterstützung beachten

Stand: 16. April 2020
Zur Reduktion der Ansteckungsgeschwindigkeit mit dem Corona-Virus hat die österreichische Bundesregierung notwendige und umfassende Maßnahmen getroffen. Darunter auch die gänzliche oder zumindest teilweise Schließung der in Österreich tätigen Wirtschaftsbetriebe, die nun sukzessive - unter Beobachtung der weiteren Krankheitsverbreitung - wieder zurückgenommen wird. Nur als systemrelevant definierte Branchen waren und sind von Betriebsschließungen ausgenommen. Um die damit einhergehenden massiven wirtschaftlichen Auswirkungen abzumildern, wurde mit der COVID-19-Kurzarbeit ein in wesentlichen Teilen neues Kurzarbeitsmodell geschaffen und zügig – wenn auch mit Anlaufschwierigkeiten im Detail – umgesetzt. Was dabei abgabenrechtlich in der (Personalverrechnungs-)Praxis unbedingt zu beachten ist, dazu hat das BMF am 9. April 2020 wegweisend informiert. Beitrag lesen

BMF: Umsatzsteuerfreier Erwerb von Schutzmasken in der Zeit vom 14.4. – 31.7.2020. Registrierkassen und Fakturierung für diese Produkte sind rasch umzustellen

Stand: 16. April 2020
Das BMF teilt mit, dass der Umsatzsteuersatz für die Lieferung und den innergemeinschaftlichen Erwerb von Atemschutzmasken von derzeit 20 % auf 0 % reduziert wird. Dies gilt für Lieferungen und die innergemeinschaftlichen Erwerbe, die nach dem 13. April 2020 und vor dem 1. August 2020 ausgeführt werden. Die in Vorbereitung befindliche gesetzliche Grundlage wird ein entsprechendes rückwirkendes Inkrafttreten vorsehen. Der entsprechende Umsatzsteuersatz ist laut BMF bereits jetzt im Kassensystem bzw. im Fakturierprogramm zu hinterlegen und zu verrechnen, damit es zu keiner nachträglichen Korrektur von Rechnungen und Rückforderungen von Umsatzsteuerbeträgen kommt. Beitrag lesen

Antragstellung ab 20.4.2020: Härtefall-Fonds für EPU, Kleinstunternehmen, neue Selbständige, freie Dienstnehmer und Freie Berufe, etc. - Phase 2. Maximal 2.000 Euro/Monat, max. 3 Monate möglich

Stand: 16. April 2020
Ziel der Förderung ist, durch die Ausbreitung des Erregers SARS-CoV-2 (COVID-19) entstandene Härtefälle bei Betroffenen durch nicht rückzahlbare Zuschüsse abzufedern. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe ein maximaler Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro zur Verfügung. Die Kriterien für Phase 2 wurden erweitert (z.B. Wegfall der Einkommensunter/-obergrenze, Nebeneinkünfte erlaubt, Mehrfachversicherung möglich, etc.). Förderberechtigt (mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro/Monat) sind nun auch Unternehmen bei einer Gründung zwischen 1.1.2020 und 15.3.2020. Die Antragstellung für Phase 2 startet am 20. April 2020 online auf der Homepage der WKO – ein Musterformular zur Vorbereitung steht bereits zur Verfügung. Beitrag lesen

Antragstellung ab 16. April 2020: Härtefall-Fonds für land- und forstwirtschaftliche Betriebe, Direktvermarktung, Urlaub am Bauernhof, etc. – Phase 2. Maximal 2.000 Euro pro Monat für 3 Monate je Betrieb möglich.

Stand: 16. April 2020
Mit dem Härtefallfonds wurde eine Soforthilfe für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Privatzimmervermieter, die von den gesundheitsbedingten COVID-19 Vorsorgemaßnahmen wirtschaftlich geschädigt wurden, geschaffen. Die Antragstellung für Phase 1 ist abgeschlossen und geht mit 16. April 2020 in Phase 2 über. Allen Antragstellern (unabhängig davon, ob bereits ein Antrag in Phase 1 gestellt wurde) steht in Summe derselbe maximale Förderbetrag von bis zu 6.000 Euro pro Betrieb zur Verfügung. Neu ist, dass in Phase 2 auch Mehrfachversicherungen zulässig sind - bisher konnten nur Vollerwerbsbetriebe auf den Fonds zugreifen. Förderberechtigt (mit einem Pauschalbetrag von 500 Euro/Monat) sind nun auch Jungunternehmer/innen bei Aufnahme der Tätigkeit seit 1.1.2020. Anträge erfolgen über eAMA. Beitrag lesen

Seit 15. April 2020 sind Anträge auf finanzielle Zuwendung aus dem „Corona-Familienhärteausgleich“ möglich

Stand: 16. April 2020
Ziel der nicht rückzahlbaren Zuwendung ist es, Familien mit Kindern rasch eine finanzielle Unterstützung zur Bewältigung von Mehraufwendungen bzw. Einkommensausfällen aufgrund der Covid-19-Pandemiefolgen zu gewähren. Die Höhe der Zuwendung hängt von der Zusammensetzung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familie und vom Unterschreiten von definierten Netto-Einkommensgrenzen ab. Ansuchen um Zuwendung sind beim Bundesministerium für Arbeit, Familie und Jugend mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular unter Anschluss einer Kopie der Bankkarte als Nachweis der Bankverbindung einzubringen. Die maximale Zuwendung pro Monat für die jeweilige Familie beträgt € 1.200. Die Zuwendung wird für die Dauer der Einkommensminderung infolge der Corona-Krise, höchstens jedoch für drei Monate gewährt, sofern der Gesamtbetrag 50 Euro übersteigt. Das vorherige Einkommen darf nicht überschritten werden. Beitrag lesen

Wirtschaftsbetriebe: Schrittweise Lockerung der COVID-19 Betriebsbeschränkungen – Fahrplan und Begleitmaßnahmen

Stand: 6. April 2020
Die Betriebsbeschränkungen für Wirtschaftsbetriebe werden schrittweise gelockert. Seit 3. April 2020 ist die Abholung durch Kunden im Gastgewerbe erlaubt. Ab 14. April kommt es zu einer schrittweisen Öffnung von Geschäften. Im Gegenzug gelten seit 6. April neue Hygieneregeln im und Maskenpflicht in Teilen des Handels. Ab 14. April 2020 wird die Maskenpflicht auf die Benützung von öffentlichen Verkehrsmitteln und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf alle Unternehmen ausgeweitet. Die generelle Ausgangsbeschränkung der Bevölkerung wird nach den aktuell vorliegenden öffentlichen Erklärungen bis zum 30. April 2020 verlängert, ausgenommen davon sind wie bisher: erstens der Weg zur Arbeit bzw. für berufliche Zwecke; zweitens die Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse; drittens die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum; viertens zur Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen - für diese vier Zwecke dürfen auch öffentliche Verkehrsmittel (Abstand halten, Hygienemaßnahmen, ab 16.4.2020 auch Masken- bzw. Tuchpflicht) benützt werden. Auch kurzes „Spazieren gehen“ alleine oder mit Haushaltsangehörigen (Abstand halten) bzw. mit Haustier ist erlaubt – allerdings keine „ÖFFI“-Benützung. Wir haben für Sie nachstehend vor allem alle, für Wirtschaftsbetriebe derzeit bekannte wesentliche Details zusammengefasst. Beitrag lesen

COVID-19: Überblick und wichtige Details zu aktuell geltenden steuerlichen Entlastungen - retten Sie Ihre Liquidität

Stand: 6. April 2020
Das Bundesministerium für Finanzen hat in den letzten Wochen eine Reihe von steuerlichen Entlastungen und Vereinfachungen im Zusammenhang mit der COVID-19 Gesundheitskrise und deren massiven, negativen wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Unternehmen gewährt. Damit Sie nicht den Überblick verlieren und alle Möglichkeiten nützen, um Ihre Zahlungsfähigkeit aufrecht zu erhalten und nicht unnötig Steuern und Abgaben entrichten, haben wir den aktuellen Stand für Sie zusammengefasst. Beitrag lesen