Sozialversicherungsbeiträge (ÖGK): Beitragsstundungen wurden nun deutlich ausgeweitet, Ratenzahlungen möglich. Ausnahmen beachten.
Stand: 28. Mai 2020Für Dienstgeber, die von der "Schließungsverordnung“ oder einem Betretungsverbot nach dem Epidemiegesetz betroffen waren sowie für alle übrigen Unternehmer/innen auf Antrag, die mit coronabedingten Liquiditätsproblemen konfrontiert waren, erfolgte bei der Österreichischen Gesundheitskasse eine automatische und verzugszinsenfreie Stundung der Beiträge für die Beitragszeiträume Februar, März und April 2020. Der Gesetzgeber hat nunmehr ein zweites Stundungspaket verabschiedet. Demnach sind die gestundeten Beiträge von Februar bis April 2020 erst im Jänner 2021 verzugszinsenfrei fällig. Die Beiträge für Mai, Juni und Juli 2020 können auf Antrag, der ab 5. Juni 2020 möglich ist, ebenfalls gestundet werden und sind dann allerdings Ende August 2020 fällig. Für alle Beiträge (Februar bis Juli 2020) gibt es zudem die Möglichkeit einer Ratenzahlung (teilweise mit Verzugszinsen). Beitrag lesen