Wichtiger Hinweis: Rückwirkende Antragstellung für COVID-19-Kurzarbeitsbeihilfe ab 1. Juni 2020 nicht mehr möglich. Rasch handeln!
Stand: 26. Mai 2020Derzeit ist noch eine Antragstellung auf Kurzarbeit auch rückwirkend – frühestens aber ab 1. April 2020 – möglich. Dabei gilt der in der Sozialpartnervereinbarung festgelegte Beginn der Kurzarbeit. Dies wurde nun geändert. Laut Arbeitsmarktservice (AMS) ist ab dem 1. Juni 2020 eine rückwirkende Antragstellung auf Kurzarbeit nicht mehr möglich! Beitrag lesen