Arbeitgeber-Wissen: Droht Schadenersatz bei Rücknahme einer Einstellungszusage?
Stand: 27. Februar 2020Bereits eine formlose Einstellungszusage, die etwa im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs gegeben wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag rechtsverbindlich. Die Rücknahme einer solchen Zusage vor dem eigentlichen Dienstantritt ist deshalb oft nur noch eingeschränkt möglich. Ist die Rücknahme unberechtigt, wird der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Wir empfehlen, schon bei der Einstellungszusage grundsätzlich immer auch eine Probezeit mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, um innerhalb dieser das Arbeitsverhältnis auch kurzfristig lösen zu können. Beitrag lesen