Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Corona-Virus: Wie verschaffen Sie sich finanziell Luft? Vorauszahlungen für EST, KÖST, UST, SV begründet erstrecken.

Stand: 13. März 2020
Wer als Unternehmer vom Corona-Virus wirtschaftlich direkt oder indirekt getroffen wird – einerseits durch Erkrankung und Quarantäne oder andererseits aufgrund massiver Geschäftseinbußen – und dadurch Zahlungsschwierigkeiten und Liquiditätsprobleme befürchten muss, hat die Möglichkeit, die Herabsetzung von Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge begründet zu beantragen bzw. die Stundung oder Ratenzahlung für sämtliche Abgaben und SV-Beiträge zu beantragen. Dabei sind jedoch folgende wesentliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten: Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Wichtiges zur Entgeltfortzahlung sowie zu Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“

Stand: 3. März 2020
Im Zusammenhang mit dem Auftreten des „Coronavirus“ (COVID-19) stellen sich für Arbeitgeber auch arbeitsrechtliche Fragen. In Österreich gilt im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ und allen damit verbundenen Maßnahmen das Epidemiegesetz. Wird ein Dienstnehmer behördlich unter Quarantäne gestellt, hat der Dienstgeber aufgrund der Bestimmungen des § 32 (3) Epidemiegesetz dessen Entgelt weiter zu zahlen. Der Arbeitgeber hat allerdings gegenüber dem Bund einen Anspruch auf Ersatz dieser Kosten. Wir haben für Sie grundlegende Fragen zur Entgeltfortzahlung sowie zu den allgemeinen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpflichten im Zusammenhang mit dem „Coronavirus“ als Frage-Antwort-Katalog zusammengefasst. Eine sorgsame Beurteilung im jeweiligen Einzelfall ist unumgänglich. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit innerhalb eines rollierenden Durchrechnungszeitraumes wird vom Arbeitsinspektorat ab sofort verpflichtend überprüft

Stand: 27. Februar 2020
Seit der jüngsten Arbeitszeitreform („Obergrenze - 12-Stunden-Tag“) dürfen Arbeitnehmer – vorbehaltlich abweichender Regelungen in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen oder einzelvertraglichen Regelungen – bis zu 12 Stunden pro Tag und bis zu 60 Stunden pro Woche beschäftigt werden. Dies gilt allerdings nicht uneingeschränkt; das erhöhte Arbeitszeitausmaß soll nicht die Regel, sondern die Ausnahme darstellen. Kontrollinstrument dafür ist der sogenannte Durchrechnungszeitraum, der vom Dienstgeber aufzuzeichnen ist und innerhalb dessen das Arbeitsinspektorat die Einhaltung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit überprüft. Das Arbeitszeitgesetz (AZG) sieht vor, dass über einen Zeitraum von 17 Wochen die durchschnittliche Wochenarbeitszeit 48 Stunden nicht überschreiten darf. Durch kollektivvertragliche Bestimmungen kann der Durchrechnungszeitraum auf 26, bei technischen oder arbeitsorganisatorischen Gründen bis auf 52 Wochen ausgedehnt werden. Umstritten und damit mit Rechtsunsicherheit behaftet war die Frage, ob der Durchrechnungszeitraum in fixen (im Vorhinein festgelegten) oder rollierenden Wochenabschnitten anzusetzen ist. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) hat nun in einem Erlass alle Arbeitsinspektorate angewiesen, die durchschnittliche Wochenarbeitszeit gemäß § 9 Abs 4 AZG ab sofort verpflichtend rollierend durchzurechnen. Wir empfehlen Dienstgebern eine rasche Überprüfung der eigenen Durchrechnungspraxis und gegebenenfalls eine zeitnahe Umstellung auf die rollierende Variante bei Berechnung der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit – auch wenn die Arbeitsinspektorate vorerst beraten und künftig erst bei Nichtbeachtung der rollierenden Durchrechnung trotz vorangegangener Beratung strafen werden. Beitrag lesen

Immobilien-Transfer: Zählen Vertragserrichtungskosten zur Gegenleistung iSd § 5 GrEStG und damit zur Grunderwerbsteuer-Bemessungsgrundlage?

Stand: 27. Februar 2020
Gemäß § 5 Abs. 1 Z 1 GrEStG ist bei einem Immobilienkauf die Gegenleistung der Kaufpreis einschließlich der vom Käufer übernommen sonstigen Leistungen und der dem Verkäufer vorbehaltenen Nutzungen. Gegenleistung ist alles, was der Erwerber über den Kaufpreis hinaus für das Grundstück aufwenden muss, um es zu erhalten. Übernommene Leistungen sind auch Leistungen an Dritte, die dem Verkäufer – sei es auf Grund des Gesetzes oder auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung – obliegen, aber auf Grund der Parteienabrede vom Erwerber getragen werden müssen. Ob bzw. inwieweit Vertragserrichtungskosten zur Gegenleistung gehören, ist jeweils nach einzelnen Sachverhaltselementen zu beurteilen: Wer erteilt den Auftrag zur Vertragserrichtung? Wer übernimmt die Vertragskosten? Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt dazu aktuell folgende Rechtsansicht. Beitrag lesen

LBG-Ärzteberatung: Kann der „Arztanteil“ auf der Krankenhausrechnung umsatzsteuerpflichtig sein?

Stand: 27. Februar 2020
Das Umsatzsteuergesetz regelt explizit, dass auch ein in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehender Arzt als Unternehmer gilt, soweit er in Ausübung seiner ärztlichen Tätigkeit Entgelte vereinnahmt, die entsprechend dem Einkommensteuergesetz zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen. Sind also z. B. Sondergebühren eines Arztes im Krankenhaus Einkünfte aus selbständiger Arbeit, so ist der Arzt mit diesen Einnahmen als Unternehmer zu betrachten. Heilbehandlungen von Ärzten im Bereich der Humanmedizin sind von der Umsatzsteuer befreit, somit auch grundsätzlich auf der Krankenhausrechnung ohne Umsatzsteuer zu verrechnen. Sind allerdings Einnahmen direkt dem Krankenhaus zuzurechnen, so kann dafür Umsatzsteuer anfallen. Beitrag lesen

Abzugsteuer bei Abgeltung von Leitungsrechten: In der Regel keine Anwendung bei Körperschaften öffentlichen Rechts, aber Bedeutung für körperschaftlich eingerichtete Agrargemeinschaften

Stand: 27. Februar 2020
Die Besteuerung von Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) – z.B. Stifte, Klöster, Pfarren, Gemeinden, meist auch Agrargemeinschaften – weist viele Besonderheiten auf. Im Gegensatz zu anderen Körperschaften unterliegen KöR nicht mit sämtlichen Einkünften der Körperschaftsteuerpflicht. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen der unbeschränkten und der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht unterliegen KöR nur mit ihren privatwirtschaftlich organisierten Betrieben gewerblicher Art (BgA). Außerhalb von BgA unterliegt eine KöR nur der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht. Dazu zählen im Wesentlichen Einkünfte, bei denen die Steuer durch Steuerabzug erhoben wird. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe einer KöR stellen kraft gesetzlicher Anordnung keinen BgA dar, weshalb Einkünfte daraus nicht unter die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht fallen. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Wissen: Droht Schadenersatz bei Rücknahme einer Einstellungszusage?

Stand: 27. Februar 2020
Bereits eine formlose Einstellungszusage, die etwa im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs gegeben wird, ist regelmäßig als Dienstvertrag rechtsverbindlich. Die Rücknahme einer solchen Zusage vor dem eigentlichen Dienstantritt ist deshalb oft nur noch eingeschränkt möglich. Ist die Rücknahme unberechtigt, wird der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig. Wir empfehlen, schon bei der Einstellungszusage grundsätzlich immer auch eine Probezeit mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, um innerhalb dieser das Arbeitsverhältnis auch kurzfristig lösen zu können. Beitrag lesen

Meldefristen im Februar 2020 bei Dienst- und Werkverträgen beachten

Stand: 12. Februar 2020
Bis Ende Februar 2020 sind unter anderem zusätzlich zu melden: Beitrag lesen

Wann ist eine Umsatzsteuervoranmeldung monatlich, wann vierteljährlich abzugeben?

Stand: 12. Februar 2020
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) dient der Berechnung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung bzw. des Umsatzsteuer-Überschusses für einen Voranmeldungszeitraum. Eine Vorauszahlung liegt vor, wenn die Umsatzsteuer des Voranmeldungszeitraumes die Vorsteuer übersteigt. Ein Überschuss liegt vor, wenn die Vorsteuer höher ist als die Umsatzsteuer. Abhängig vom Vorjahresumsatz des Unternehmers ist die UVA monatlich oder quartalsweise abzugeben. Beitrag lesen

Praxishinweis: Zusammenfassende Meldung / innergemeinschaftliche Lieferung

Stand: 12. Februar 2020
Nach den überarbeiteten Umsatzsteuerrichtlinien bestehen nun weitere (formale) Voraussetzungen für die Steuerfreiheit einer innergemeinschaftlichen Lieferung (rechtzeitige UID-Nummer-Bekanntgabe des Abnehmers, Aufnahme der innergemeinschaftlichen Lieferung in die Zusammenfassende Meldung). Diese können unter bestimmten Voraussetzungen auch nachgeholt werden. Aufgrund von Anfragen geben wir unseren Leser/innen folgende Praxishinweise: Beitrag lesen