Corona-Virus: Wie verschaffen Sie sich finanziell Luft? Vorauszahlungen für EST, KÖST, UST, SV begründet erstrecken.
Stand: 13. März 2020Wer als Unternehmer vom Corona-Virus wirtschaftlich direkt oder indirekt getroffen wird – einerseits durch Erkrankung und Quarantäne oder andererseits aufgrund massiver Geschäftseinbußen – und dadurch Zahlungsschwierigkeiten und Liquiditätsprobleme befürchten muss, hat die Möglichkeit, die Herabsetzung von Vorauszahlungen an Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Sozialversicherungsbeiträge begründet zu beantragen bzw. die Stundung oder Ratenzahlung für sämtliche Abgaben und SV-Beiträge zu beantragen. Dabei sind jedoch folgende wesentliche Voraussetzungen unbedingt zu beachten: Beitrag lesen