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Steuer-News | Unternehmer-News

ÖHT Haftungen für Überbrückungsfinanzierungen für KMU der Tourismus- und Freizeitwirtschaft samt Fragen & Antworten

Stand: 30. März 2020

Wer wird gefördert?

(KMU) der Tourismus- und Freizeitwirtschaft

Was wird gefördert?

Bundeshaftung i.H.v. 80% für Überbrückungsfinanzierungen mit einer Laufzeit von 36 Monaten.

In welcher Höhe werden Haftungen übernommen?

Maximal kann eine Überbrückungsfinanzierung i.H.v. € 500.000 mit einer Bundeshaftungsquote i.H.v. 80% besichert werden (somit maximale Haftungssumme € 400.000).

Sicherheiten für die Überbrückungsfinanzierung

Die Überbrückungsfinanzierung der Hausbank wird zu 80% mit einer Bundeshaftung der Republik Österreich abgesichert. Dies bedeutet, dass für diesen Kreditteil gemäß CRR (Capital Requirements Regulation) keine Eigenkapitalhinterlegung erforderlich ist und dass für diesen Kreditteil seitens der ÖHT auch keine weiteren Sicherheiten ausbedungen werden.

Kosten

Keine. Die einmalige Bearbeitungsgebühr (1%) und laufende Haftungsprovision (0,8%) werden zur Gänze vom Bund übernommen.

Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt ausschließlich nach Abstimmung gemeinsam mit der Hausbank über das Online Portal der ÖHT. Bei der Antragstellung müssen die Dokumente und Unterlagen nicht im Original eingereicht werden!

Erforderliche Unterlagen:

Zusätzlich zum Antragsformular (im Online-Portal) sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Betriebsbeschreibungsbogen
  • Verpflichtungserklärung
  • Beilage Förderungsansuchen „Coronavirus-Maßnahmenpaket“
  • Jahresabschluss 2018 oder aktueller

Fragen & Antworten rund um die Antragstellung finden Sie unter https://www.oeht.at/produkte/coronavirus-massnahmenpaket-fuer-den-tourismus/

Stand: 30.3.2020 | LBG

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