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Steuer-News | Unternehmer-News

Wien: Bürgschaft durch die WKBG zur Coronaüberbrückung

Stand: 27. März 2020

Die Wiener Kreditbürgschafts- und Beteiligungsbank AG (WKBG) bietet eine bis vorläufig 30. September 2020 befristete Überbrückungsaktion zur Liquiditätsstärkung im Zusammenhang mit der Coronakrise. Die Kosten für Bürgschaften für neue bzw. zusätzliche Betriebsmittelrahmen aufgrund Liquiditätsbedarfs im Zuge der Coronakrise übernimmt die öffentliche Hand.

Haftungsumfang:

Bis zu 80% für Betriebsmittelrahmen

  • Bei Unternehmen mit Umsatz unter € 5 Millionen
    Betriebsmittelkreditrahmen von € 5.000 bis € 350.000
  • Bei Unternehmen mit Umsatz über € 5 Millionen
    Betriebsmittelkreditrahmen von € 50.000 bis € 500.000

Laufzeit:

3 Jahre endfällig ODER 5 Jahre mit jährlicher 20%iger Abschichtung

Kosten – übernimmt die öffentliche Hand

  • Bürgschaftsprovision: 0,8 % p.a. des verbürgten Betriebsmittelrahmens (antizipativ)
  • Bearbeitungsentgelt: 0,5% einmalig

Befristung:

Die Aktion ist zunächst befristet bis 30.09.2020

Antragstellung:

Die Übernahme einer Haftung durch die WKBG erfolgt auf Basis eines sowohl vom Kunden als auch der einreichenden Bank unterschriebenen Antrages – Download Antrag.

Weitere Infos unter https://www.wkbg.at/buergschaftsbank-wien-kredite/

Stand: 27.3.2020 | LBG

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