Anstellung von Ärzten in Ordinationen und Gruppenpraxen nunmehr möglich
Stand: 1. Juli 2019Die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Einstufung von Ärzten, die in Ordinationen oder Gruppenpraxen mitarbeiten, birgt Unsicherheiten, da im Rahmen von Prüfungen der lohnabhängigen Steuern und Abgaben immer wieder das Vorliegen eines Dienstverhältnisses bejaht wird und als Folge Dienstgeberbeiträge (LSt, DB, DZ, KommSt) nachzuzahlen sind. Dazu kam bislang die berufsrechtliche Problematik, dass die Anstellung von Ärzten in Ordinationen oder Gruppenpraxen gesetzlich nicht vorgesehen war. Aufgrund einer Änderung des Ärztegesetzes ist nun aber die Anstellung von Ärzten im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Beitrag lesen