GmbH-Gründung: „klassisch“, „vereinfacht“ oder „digital“
Stand: 27. Mai 2019Seit dem 1.1.2019 wurde für die GmbH-Gründung insoweit eine Erleichterung geschaffen, als es nicht mehr zwingend notwendig ist, dass die Gründer bzw. Gesellschafter persönlich vor dem Notar erscheinen. Die Gründung kann nunmehr auch „digital“ per „Fern-Notariatsakt“ erfolgen. Mit Inkrafttreten des Elektronischen Notariatsform-Gründungsgesetzes (ENG) zum 1.1.2019 stehen daher insgesamt 3 Varianten, eine GmbH zu errichten, zur Verfügung: Beitrag lesen