Holding-Dividenden: KESt-Entlastung/Abzugspflicht an der Quelle – GF der österreichischen Tochter-GmbH hat steuerliche Befreiungsvoraussetzungen zu prüfen
Stand: 8. August 2019Praxisfall: Sind an einer österreichischen GmbH unmittelbar zu 49% eine vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding A GmbH") und zu 51% eine andere vermögensverwaltende deutsche Holdinggesellschaft ("Holding B GmbH") beteiligt, wobei die Holding A GmbH wiederum mittelbar über eine operative deutsche Personengesellschaft 100% der Anteile an der Holding B GmbH hält, so ist auf Basis des § 94 Z 2 EStG 1988 iVm der hierzu ergangenen Verordnung (VO zu § 94a Abs. 2 EStG 1988, BGBl. Nr. 56/1995, "MTR-VO") zu prüfen, ob die österreichische GmbH bei einer Gewinnausschüttung an ihre beiden Anteilsinhaberinnen von der Einbehaltung der KESt auch tatsächlich absehen kann. Die Verantwortung hierfür trägt die Geschäftsführung der österreichischen GmbH. Beitrag lesen