Verbotene Einlagenrückgewähr: Wohnrechtseinräumung durch Tochtergesellschaft einer Privatstiftung an einen Begünstigten
Stand: 17. Juli 2019Die Tochtergesellschaft einer Privatstiftung hat einem Begünstigten ein lebenslanges Wohnrecht an einer Betriebsimmobilie in Anerkennung seiner Verdienste für die Gesellschaft (Unternehmensaufbau, frühere Geschäftsführertätigkeit) eingeräumt. Mit weitreichenden Konsequenzen: Dieser Sachverhalt wurde steuerlich als eine verdeckte Gewinnausschüttung und gesellschaftsrechtlich als verdeckte Einlagenrückgewähr beurteilt, mit der für eine verbotene Einlagenrückgewähr verbundenen Konsequenz der Unwirksamkeit. Beitrag lesen