Übertragung (Abspaltung) einer vermieteten Liegenschaft (bei reiner Vermögensverwaltung) führt zur Aufdeckung steuerpflichtiger stiller Reserven – keine Begünstigung nach dem Umgründungssteuergesetz
Stand: 11. Dezember 2017Das Bundesfinanzgericht hat jüngst erkannt: Die Übertragung einer Liegenschaft, die im Wege einer reinen Vermögensverwaltung (Gebäudevermietung) bewirtschaftet wird, stellte keine Übertragung eines (Teil)Betriebes dar. Beitrag lesen