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Steuer-News | Unternehmer-News

Abänderung des Doppelbesteuerungsabkommens (DBA): Republik Österreich | Russische Föderation

Stand: 29. August 2019

Mit Wirkung ab 2020 wird das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) Österreich – Russische Föderation wie folgt abgeändert:

Um einen reduzierten Quellensteuersatz bei Dividenden zur Anwendung bringen zu können, muss derzeit neben dem Mindestbeteiligungserfordernis die Beteiligung den Betrag von USD 100.000 (oder den Gegenwert in anderer Währung) übersteigen. Diese Voraussetzung entfällt künftig.

Hinsichtlich von Veräußerungsgewinnen wird künftig eine Immobilienklausel derart aufgenommen, dass dem Belegenheitsstaat das Besteuerungsrecht zukommt.

Weiters werden die Regelungen zum Informationsaustausch an den neuen internationalen Standard für Transparenz und Amtshilfe in Steuersachen angepasst und eine Amtshilfebestimmung eingeführt.  

Steuerpflichtigen beider Länder wird empfohlen, diese Änderungen in ihrer Steuerplanung zeitgerecht zu berücksichtigen.

Stand: 29.8.2019 | LBG

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

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Amendment to the Double Taxation Agreement (DTA): Republic of Austria | Russian Federation

LBG Austria - Summary: With effect from 2020, the existing double taxation agreement (DTA) Austria - Russian Federation will be adapted to the OECD Model Convention and amended as follows: In order to apply a reduced withholding tax rate on dividends, in addition to the minimum holding requirement, the holding must currently exceed $ 100.000 (or its equivalent in other currencies). This requirement will no longer apply. With regard to capital gains, a real estate clause will in future be included in such a way that the State in which the property is situated has the right of taxation. Furthermore, the regulations on the exchange of information will be adapted to the new international standard for transparency and administrative assistance in tax matters and a mutual administrative assistance provision will be introduced. Taxpayers of both countries are advised to consider these changes in their tax planning in a timely manner.

Contact & Advice: This information naturally shows basic aspects of the topic - for completeness and correctness no guarantee can be given despite careful preparation. LBG will gladly advise you in your individual situation. Please contact one of our 31 Austria-wide locations (www.lbg.at) or welcome@lbg.at - we will gladly bring you together with one of our experts, who is very familiar with your request.