Einheitswertbescheid: „Baulücken“ als Grundvermögen? Wir raten zur kritischen Bescheidprüfung!
Stand: 25. April 2017Anlässlich der Hauptfeststellung des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens werden des Öfteren von den Finanzämtern, insbesondere in stadtnahen Gebieten und Städten, Äcker und Wiesen im Rahmen einer Nachfeststellung des Einheitswertes als Grundvermögen (unbebautes Grundstück) bewertet. Diese Vorgangsweise führt zu einer starken Erhöhung des Einheitswertes und damit verbunden der Grundsteuer. Wir raten zur kritischen Bescheidprüfung! Beitrag lesen