Umsatzsteuer: Achtung - bei Dreiecksgeschäften sind strenge Formalanforderungen zu beachten!
Stand: 4. Mai 2017Bei Lieferungen von Waren an denen mehrere, in unterschiedlichen Staaten ansässige Unternehmer beteiligt sind, kann es aus umsatzsteuerlicher Sicht für den involvierten österreichischen Unternehmer zu zusätzlichen steuerlichen Verpflichtungen kommen (Registrierung, monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen, Umsatzsteuerjahreserklärung). In diesem Zusammenhang enthält das österreichische Umsatzsteuergesetz für sogenannte innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte Vereinfachungsregeln, bei welchen jedoch strenge Formalerfordernisse zu erfüllen sind. Beitrag lesen