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Steuer-News | Unternehmer-News

Weinbau: Denken Sie an Ihre verpflichtende Bestandsmeldung im Abgabezeitraum 16. Juli bis 15. August 2017.

Stand: 14. Juli 2017

Bitte denken Sie rechtzeitig an Ihre heurige Bestandsmeldung! Die Meldung ist ab 16. Juli 2017 möglich und für Betriebe mit einer Ernte über 3.000 Liter verpflichtend bis spätestens 15. August 2017 elektronisch über die Applikation Wein-Online, angesiedelt auf der Homepage des BMLFUW, abzugeben. Auch Weinhandelsbetriebe und Winzergenossenschaften sind im gleichen Zeitraum zur Abgabe der Bestandsmeldung in elektronischer Form verpflichtet. Lediglich Betriebe mit einer Erzeugung von weniger als 3.000 Liter können die Bestandsmeldung alternativ in Papierform im Wege des Gemeindeamtes abgeben. Stichtag für die Ermittlung der Bestandsmeldungswerte ist in jedem Fall der 31. Juli 2017.

Bestandsmeldung leicht gemacht - aus dem LBG Kellerbuch

Unkompliziert und mit verlässlich berechneten Daten lässt sich die jährliche Bestandsmeldung mit dem LBG Kellerbuch erledigen. Im LBG Kellerbuch ist zudem eine Checkliste hinterlegt, die Sie bei der Plausibilisierung Ihrer Aufzeichnungen unterstützt.

 

Zum einen erläutert die Checkliste, welche Prüfungen Sie vor der Berechnung der Werte für die Bestandsmeldung durchführen sollten, zum anderen werden Ihre Eingaben vom LBG Kellerbuch automatisch auf Plausibilität geprüft! Der einfache Versand der Bestandsmeldung an Wein-Online via E-Mail direkt aus dem LBG Kellerbuch erspart zudem Tipparbeit und vermeidet Fehler bei der Datenübernahme.


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