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Steuer-News | Unternehmer-News

Kommanditgesellschaft: Wer stellt den Jahresabschluss auf, wie und durch wen erfolgt dessen Feststellung, Auswirkungen auf den Gewinnauszahlungsanspruch?

Stand: 10. Dezember 2020

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich jüngst mit einem Rechtsstreit zwischen zwei Brüdern im Zusammenhang mit der Aufstellung sowie der nachfolgenden Feststellung des Jahresabschlusses und des Anspruchs auf Gewinnauszahlung zu befassen. Die beiden Brüder hatten eine Kommanditgesellschaft (KG) errichtet und hierüber einen Gesellschaftsvertrag abgeschlossen. Ein Bruder fungierte als unbeschränkt haftender Gesellschafter (Komplementär), der andere als mit einer Haftsumme von EUR 10.000 beschränkt haftender Gesellschafter (Kommanditist). Der Kommanditist machte Jahre später die Auszahlung seines vermeintlich bisher zu geringen Gewinnanteils klagsweise bei Gericht geltend und brachte vor, dass die Jahresabschlüsse der Vorjahre unrichtig und unvollständig aufgestellt und auch nicht rechtskonform durch seine Mitwirkung festgestellt worden seien.

Der OGH nahm diese Klage zum Anlass, in seinem Judikat generell für die Praxis der Kommanditgesellschaft wichtige Leitsätze darzulegen. Insbesondere lehnte er die frühere herrschende Auffassung, wonach der Jahresabschluss der (rechnungslegungspflichtigen) KG nur von allen persönlich haftenden Gesellschaftern (Komplementäre) zu unterzeichnen sei und damit als „festgestellt“ gilt als überholt mit dem Verweis auf den Grundlagencharakter des Feststellungsbeschlusses ab. Die Wirkung der Feststellung des Jahresabschlusses besteht nach Ansicht des OGH mit Hinweis auf die Lehre darin, dass hinsichtlich aller Fragen, für die der Jahresabschluss oder einzelne Positionen daraus von Bedeutung sind, eine für alle Gesellschafter verbindliche Determinante geschaffen wird. 

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Information und Consulting: Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % ab 1.1.2021. Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung: Erhöhung um 1,45 %. KV-Zugehörigkeit und Mischbetriebe beachten.

Stand: 10. Dezember 2020
Die Sozialpartner haben sich betreffend den Kollektivvertragsabschluss für Angestellte in „Information und Consulting“ auf eine Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um 1,5 % und für Angestellte in „Gewerbe, Handwerk, Dienstleistung“ um 1,45 % ab 1. Jänner 2021 geeinigt. Darüber hinaus wurden die Lehrlingseinkommen, Zulagen und Aufwandsentschädigungen erhöht. Informationen zu den Details der ab 1.1.2021 geltenden Rahmenkollektivverträge und wichtige Hinweise betreffend den jeweils anzuwendenden Kollektivvertrag seit der ab 1.1.2020 erfolgten KV-Aufspaltung sowie Beachtenswertes bei Vorliegen von Mischbetrieben (bei Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Fachverbänden und Bundesinnungen) finden Sie in unserem nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

Fixkostenzuschuss: Alles was Sie zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II wissen sollten übersichtlich aufbereitet zum Download

Stand: 24. November 2020
Der Fixkostenzuschuss soll die konkreten Fixkosten der durch COVID-19 betroffenen Unternehmen anteilig decken. Die Antragstellung für die dritte und letzte Tranche des Fixkostenzuschuss I ist seit 19. November 2020 möglich. Die Antragstellung für den neuen Fixkostenzuschuss II läuft seit 23. November 2020. Wir haben für Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Fixkostenzuschuss I und Fixkostenzuschuss II auf 10 Seiten übersichtlich und kompakt zum Download aufbereitet. Beitrag lesen

LBG-Arbeitgeber-Information: Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen, Sanktionen – Österreichische Gesundheitskasse

Stand: 24. November 2020
Die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) informiert über folgende Maßnahmen für, von den seit Anfang November 2020 durch Betretungsverbote besonders betroffene Betriebe. Und zwar gilt über die bisher schon bestehenden Unterstützungsmaßnahmen hinaus für Stundungen, Raten, Kurzarbeit, Risikofreistellung, Meldefristen und Sanktionen Folgendes: Beitrag lesen

Verlängerung der ermäßigten Umsatzsteuer von 5% in den Bereichen Gastronomie, Hotellerie, Kultur bis 31.12.2021

Stand: 24. November 2020
Zur weiteren Unterstützung der Gastronomie, der Hotellerie und der Kulturbranche, die von der COVID-19-Krise betroffen sind, soll der ermäßigte Umsatzsteuertarif von 5% nicht wie aktuell gesetzlich geregelt mit 31.12.2020 enden, sondern bis 31.12.2021 verlängert werden. Zudem sollen bis 31.12.2021 alle Speisen und Getränke in der Gastronomie diesem begünstigten Steuersatz von 5% unterliegen. Beitrag lesen

Verlängerung der bestehenden Abgabenstundungen und keine Vorschreibung von Anspruchszinsen bis 31.3.2021

Stand: 24. November 2020
Derzeit gilt eine Befristung für bereits bestehende Abgabenstundungen bis 15. Jänner 2021. Diese Frist soll bis 31. März 2021 verlängert werden. Parallel zur Verlängerung bzw. Neugewährung von Stundungen bis zum 31. März 2021 sollen in diesem Zeitraum auch keine Stundungszinsen und Säumniszuschläge festgesetzt werden. Beitrag lesen

Verlängerung der befristeten steuerlichen COVID-Maßnahmen bis 31.03.2021: Pendlerpauschale, SEG-Zulagen, Überstunden, Kurzarbeit-Sonderzahlung

Stand: 24. November 2020
  • Das Pendlerpauschale soll trotz Corona bedingter Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit bis Ende März 2021 weiter in gleichem Umfang wie vor der COVID-19-Krise gewährt werden.
  • Zusätzlich soll die steuerfreie Behandlung von SEG-Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden) trotz Telearbeit, Quarantäne oder Kurzarbeit wie vor der Pandemie weiterbestehen.
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0% USt für COVID Tests & Impfungen

Stand: 24. November 2020
Die Lieferung, der innergemeinschaftliche Erwerb und die Einfuhr von COVID-19-In-vitro-Diagnostika und COVID-19-Impfstoffen, sowie eng mit diesen Diagnostika oder Impfstoffen zusammenhängende sonstige Leistungen sind bis 31.12.2022 steuerfrei. Beitrag lesen

Lockdown-Umsatzersatz für Handel (20–60 %) und körpernahe Dienstleistungen (80 %) vom Vergleichszeitraum November 2019 – Beantragung von 23.11.2020 bis 15.12.2020

Stand: 23. November 2020

Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung („Harter Lockdown“ von 17.11. – 6.12.2020) von behördlichen Einschränkungen betroffen und auch in einer direkt von den mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung verordneten Einschränkungen betroffenen Branche tätig sind, haben analog zu den Unternehmen, die bereits vom „Lockdown light“ (seit 3.11.2020) betroffen sind, Anspruch auf einen Umsatzersatz.

Dienstleistungsunternehmen, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, erhalten 80 % des Umsatzes vom Vergleichszeitraum 2019. Für Handelsunternehmen ist der Umsatzersatz – abhängig von der Verderblichkeit und Saisonalität der Ware, der Umsatz/Ertrag-Relation, der Wahrscheinlichkeit von Nachziehkäufen – gestaffelt und beträgt 20 %, 40 % oder 60 %. Die Handelskategorisierung für den Umsatzersatz ist im Anhang der Richtlinie gemäß ÖNACE-Klassifikation veröffentlicht. Der Antrag auf Umsatzersatz muss bis spätestens 15.12.2020 über FinanzOnline gestellt werden. Die Berechnung erfolgt automatisch anhand der Steuerdaten. Wir haben für Sie wichtige Details und wesentliche Unterlagen zusammengefasst.

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Arbeitgeber-Entschädigung für bezahlten Verdienstentgang bei behördlich angeordneter Covid-19-Mitarbeiter-Quarantäne. Antrag binnen 3 Monaten nach Ende der Quarantäne erforderlich.

Stand: 23. November 2020
Wenn Mitarbeiter behördlich unter Covid-19-Quarantäne gestellt werden, weil sie entweder selbst mit Corona infiziert sind oder enge Kontaktpersonen von Infizierten waren, so erlässt die zuständige Behörde einen sogenannten Absonderungsbescheid. Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter das Entgelt so lange in vollem Ausmaß weiterzahlen, bis die behördliche Quarantäne beendet ist und der Mitarbeiter den Dienst wieder antreten kann. Der Arbeitgeber muss seinen Entschädigungsanspruch nach dem Epidemiegesetz spätestens binnen 3 Monaten nach Ende der behördlichen Quarantäne bei der Behörde geltend machen. Dabei sind wichtige Details zu beachten. Beitrag lesen