Maßnahmen in der wirtschaftlichen Krise, Sanierung –
To-Do's im Vorfeld der Insolvenz
Stand: 1. April 2021Grundsätzlich stellt sich für jeden Unternehmer, Geschäftsführer, Vorstand die Frage, wie erkennt man die Krise im Unternehmen und wann muss ich rechtzeitig handeln. Gemäß GmbH-Gesetz und Aktiengesetz haben die Organe der Gesellschaft dafür zu sorgen, dass ein – abhängig von der Unternehmensgröße - entsprechendes Rechnungswesen und ein internes Kontrollsystem vorhanden ist. Die Nichterfüllung der URG-Kennzahlen (Eigenkapitalquote < 8 % und fiktive Schuldentilgungsdauer > 15 Jahre) bzw. eine Überschuldung (negatives Eigenkapital) anhand eines aktuell erstellten Jahresabschlusses liefern wichtige Anhaltspunkte für eine eventuelle Krise und somit den Handlungsbedarf für den Geschäftsführer bzw. Vorstand.