BMF-Information vom 14.7.2021 zur steuerlichen Behandlung von Verdienstentgangsentschädigungen gem § 32 (1) EpiG
Stand: 15. Juli 2021An Selbständige, die durch Maßnahmen nach dem Epidemie-Gesetz (EpiG) einen Verdienstentgang erleiden, ist gem. § 32 Abs. 1 EpiG eine Verdienstentgangsentschädigung zu leisten. Diese Entschädigung fällt unter die Steuerbefreiung gem. § 124b Z 348 lit a EStG 1988. Nach der mit EStR-Wartungserlass 2021 neu aufgenommenen Rz 313c unterliegt dieser Verdienstentgang nicht der Ausgabenkürzung gem. § 20 Abs. 2 EStG 1988.
Eine nachfolgende Betrachtung dieser Thematik zeigt nach nunmehriger Ansicht des BMF, dass diese Aussage nur insoweit zutreffend ist, als tatsächlich ein Verdienstentgang vorliegt und kein reiner Kostenersatz: