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Steuer-News | Unternehmer-News

LBG Österreich – Karriere
Dominik Jaksch wurde zum Prokuristen bei LBG Niederösterreich Steuerberatung bestellt und mit der Führung des LBG-Standortes in Gmünd im Waldviertel betraut

Stand: 1. Juni 2021

Dominik Jaksch, gebürtiger Waldviertler aus Weitra im Bezirk Gmünd ist geprüfter Steuerberater und Unternehmensberater. Er maturierte an der Handelsakademie in Gmünd und studierte  Betriebswirtschaft mit den Schwerpunkten Steuerrecht, Controlling, Finance und Unternehmensführung an der Wirtschaftsuniversität Wien in Rekordzeit. Nach ersten Berufserfahrungen bei einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft trat Dominik Jaksch 2015 bei LBG Niederösterreich am Standort in Gmünd als Steuerberater-Berufsanwärter ein und sammelte auch an weiteren LBG-Standorten umfassende Erfahrung in der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung, insbesondere von Familienunternehmen, Klein- und Mittelbetrieben, Selbstständigen und mittelständischen Unternehmensgruppen mit unterschiedlichsten Branchen, Unternehmensgrößen und Rechtsformen.  

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Investitionsprämie: Frist für „erste Maßnahmen“ endet am 31.5.2021. Bei Nicht-Erfüllung fristgerecht gesetzter „erster Maßnahmen“ verfällt der Investitionsprämienantrag.

Stand: 26. Mai 2021
Die Investitionsprämie ist ein nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss für materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen und wurde infolge der Corona-Krise als Anreiz für Unternehmen geschaffen, Investitionen vorzuziehen oder auszuweiten. Die Investitionsprämie beträgt grundsätzlich 7% der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Life Science 14%. Um die Investitionsprämie auch tatsächlich lukrieren zu können, sind mehrere Deadlines, die nach einer Gesetzesänderung im Februar 2021 teilweise nach hinten verschoben wurden, verpflichtend einzuhalten. So endete die Antragsfrist für die Investitionsprämie am 28. Februar 2021. Als nächste verbindliche Deadline gilt der 31. Mai 2021 für das Setzen von „ersten Maßnahmen“. Beitrag lesen

Steuerliche Beurteilung von Aufwandsentschädigungen rund um Impf- und Teststraßen

Stand: 26. Mai 2021
Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat einen Fragen-Antwort-Katalog über die steuerliche Beurteilung von Aufwandsentschädigungen an unterstützende Personen im Zusammenhang mit Impf- und Teststraßen veröffentlicht. Es wird sowohl die umsatzsteuerrechtliche als auch die einkommensteuerrechtliche Beurteilung der Aufwandsentschädigung gem. COVID-19- Zweckzuschussgesetz erläutert. Beitrag lesen

LBG Österreich: Gründung | Nachfolge - Beratung
Vereinfachte (digitale) Gründung einer GmbH in Österreich

Stand: 10. Mai 2021

Unternehmensgründer (Start-Ups) entscheiden sich in der Mehrzahl der Fälle entweder für die Gründung eines Einzelunternehmens (siehe unseren LBG-Fachbeitrag "Wie gründe ich ein Einzelunternehmen" vom 21.4.2021) oder die Errichtung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Dabei spielen betriebswirtschaftliche Fragen ebenso eine wichtige Rolle wie das Gewerberecht oder zu beachtende berufsrechtliche Bestimmungen, die Finanzierung, der Kundenkreis, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risken und damit einhergehende Haftungen, die Besteuerung sowohl der erwirtschafteten als auch der entnommenen Ergebnisse, sozialversicherungsrechtliche Fragen, die Widmung von Privatvermögen in das künftige Betriebsvermögen, der aktuell oder künftig gewünschte Gesellschafterkreis oder auch der im konkreten Einzelfall sinnvolle Abschluss von Dienst-, Miet- und Pachtverträgen im Familienkreis mit der zu errichtenden GmbH.

Seit 1.1.2018 ist eine vereinfachte (digitale) Gründung ohne Notariatsakt oder notarielle Beglaubigung möglich, wenn eine GmbH durch eine natürliche Person, die zugleich der einzige Gesellschafter ist, errichtet wird. Dabei wird der Gesellschaftsvertrag durch die Erklärung über die Errichtung der Gesellschaft ersetzt. Hierfür bedarf es allerdings zwingend der folgenden, weiteren Voraussetzungen.

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LBG Österreich – Arbeitgeberberatung | Sozialversicherung
Corona-bedingt gestundete Sozialversicherungsbeiträge sind bis 30.6.2021 zu begleichen. Ratenanträge sind unter besonderen Voraussetzungen ab 1.6.2021 möglich.

Stand: 10. Mai 2021

Die auf Grund der COVID-19-Pandemie aufgelaufenen Beitragsrückstände bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) aus den Beitragszeiträumen Februar 2020 bis Mai 2021 sind bis spätestens 30.6.2021 zu begleichen. So sieht es das vom Gesetzgeber beschlossene "2-Phasen-Modell“ vor. Wir haben darüber ausführlich berichtet (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Corona-bedingte Sozialversicherungsstundungen werden automatisch bis 30.6.2021 verlängert. Ratenantrag ab 1.6.2021 möglich“ vom 4. März 2021).

Im Hinblick auf die nahende gesetzliche SV-Zahlungsfrist per 30.6.2021 versendet die ÖGK in diesen Tagen eine Zahlungsinformation an die heimischen Unternehmen zwecks aktuellem Überblick über die bis dato ausstehenden Beiträge. Ist – trotz intensiver Bemühungen –  absehbar, dass die rückständigen Beiträge bis 30.6.2021 nicht zur Gänze beglichen werden können, kann ein Ratenansuchen gestellt werden. Ein elektronischer Antrag steht ab 1. Juni 2021 in WEBEKU zur Verfügung. Ab dem Beitragszeitraum Juni 2021 gelten jedenfalls wieder die herkömmlichen Fälligkeiten und Zahlungsfristen. Die laufenden Beiträge sind dann wie gewohnt jeweils bis zum 15. des Folgemonates zu entrichten.

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LBG Österreich – Beratungsfeld „Immobilien"
Wie kann man die beschleunigte Abschreibung bei Gebäuden nutzen?

Stand: 10. Mai 2021
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden. Beitrag lesen

LBG Österreich – Tourismusberatung
Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft
Was Arbeitgeber/innen aktuell überlegen und entscheiden sollten

Stand: 10. Mai 2021
Die Planung des Mitarbeiterbedarfs sowie der Mitarbeiterkosten zählt für viele Unternehmer/innen im Branchenfeld „Hotellerie, Gastronomie, Freizeitwirtschaft“ aktuell oft zu einer der großen Herausforderungen. Wichtig ist nun, betriebsindividuell die Entwicklung für die kommenden Monate bestmöglich abzuschätzen und bereits jetzt vorausschauend auch an die Zeit nach dem Ende der Kurzarbeit Phase 4 (30.6.2021) zu denken. Beitrag lesen

LBG Österreich – Kraftfahrzeuge, Transport, Verkehr: NoVA steigt ab 1.7.2021 Deadline für Kaufvertrag (31.5.2021) und Lieferung (31.10.2021) beachten.

Stand: 10. Mai 2021
Während der Erwerb und Betrieb von Elektroautos für Unternehmer/innen in den letzten Jahren durch steuerliche Vergünstigungen und Förderungen attraktiver gestaltet wurde, wird der Erwerb von bestimmten konventionell betriebenen Kraftfahrzeugen durch eine Änderung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) ab 1.7.2021 teurer. Dies betrifft etwa Kleinlastwagen bis 3,5t sowie Fahrzeuge mit hohem CO2-Ausstoß. Wir empfehlen eine vorausschauende Planung des betriebsindividuellen Fuhrparks um gegebenenfalls noch durch Kaufabschlüsse in der Übergangsphase (Kaufvertrag vor dem 1.6.2021 und Lieferung bis 31.10.2021) von der aktuellen NoVA-Regelung zu profitieren – insoweit dies im aktuellen Umfeld möglich ist. Beitrag lesen

LBG Österreich – Land-/Forstwirtschaft, Wein-/Obst-/Gartenbau
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können bereits ab 2020 steuerlich auf 3 Jahre verteilt werden.

Stand: 10. Mai 2021
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden. Sind nicht sämtliche Einkünfte zu verteilen, muss aus den Aufzeichnungen klar erkennbar sein, welche Einkünfte in die Verteilung einbezogen und wie sie ermittelt wurden. Beitrag lesen

LBG Österreich – Digitalisierung
Die elektronische Signatur – Einsatzgebiet, Funktion, Aktivierung

Stand: 10. Mai 2021
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit. Ein qualifiziertes, elektronisch signiertes PDF ist daher einem handschriftlich unterschriebenen Papierdokument rechtlich gleichgestellt. Die e-Signatur kann mittels Bürgerkarte bzw. Handy-Signatur durchgeführt werden. Und – wenn man’s einmal eingerichtet hat und gewohnt ist, ist’s in vielen Fällen sehr praktisch. Beitrag lesen