Neu - Ausfallsbonus: Teil-Kompensation des Umsatzausfalls für die Monate November 2020 bis Juni 2021. Antragstellung für November 2020 bis Jänner 2021 von 16.2. – 15.4.2021.
Stand: 17. Februar 2021Mit dem Ausfallsbonus soll sowohl geschlossenen Unternehmen als auch allen anderen schwer getroffenen Unternehmen ergänzend zu den bisherigen Hilfen zusätzliche Liquidität ermöglicht werden. Antragsberechtigt ist – bei Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen – jedes Unternehmen, das mindestens 40 Prozent Umsatzausfall in einem der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 erleidet. Somit sind z.B. auch Unternehmen antragsberechtigt, die im Lockdown nicht geschlossen waren oder die nicht für den Lockdown-Umsatzersatz II antragsberechtigt sind.
Der Ausfallsbonus beträgt 30 Prozent des Umsatzausfalls im Kalendermonat des Betrachtungszeitraums (einer der Kalendermonate im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021) und besteht zur Hälfte aus dem „Bonus“ und zur Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II (FKZ II). Der Bonus und der Vorschuss FKZ II sind mit je 30.000 Euro/Kalendermonat gedeckelt. Der gesamte Ausfallsbonus kann somit höchstens 60.000 Euro/Kalendermonat betragen.
Die Antragstellung erfolgt über FinanzOnline, monatsweise und ist jeweils ab dem 16. des auf den Betrachtungszeitraum folgenden Kalendermonats bis zum 15. des auf den Betrachtungszeitraum drittfolgenden Kalendermonats möglich. Somit können die Anträge für die Betrachtungszeiträume November 2020, Dezember 2020 und Jänner 2021 vom 16. Februar 2021 bis zum 15. April 2021 gestellt werden.
Wir haben die weiteren Eckpunkte für Sie zusammengefasst: