Was ist der neue Verlustersatz? Davon zu unterscheiden ist der Fixkostenzuschuss II.
Stand: 18. Januar 2021Neben den bereits bestehenden Förderprogrammen zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen und zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit heimischer Unternehmen wurde nun neben dem Lockdown-Umsatzersatz (für Nov und Dez 2020) und der Verlängerung des Fixkostenzuschusses (Fixkostenzuschuss II) ein sogenannter Verlustersatz eingerichtet.
Der Verlustersatz ist – wenn man so will – eine Variante des Fixkostenzuschuss II, mit dem Unternehmen ein Teil ihrer Verluste in den gewählten Betrachtungszeiträumen (16.9.2020 – 30.6.2021) kompensiert werden soll. Beide Varianten (Fixkostenzuschuss II und Verlustersatz) können nicht kumuliert werden. Es ist daher vor Beantragung abzuwägen, welche Variante gewählt wird. Wurde bereits ein Fixkostenzuschuss II beantragt, kann allerdings vor Beantragung der 2. Tranche in den Verlustersatz gewechselt werden.
Das alles ist Ihnen zu kompliziert? Keine Sorge, auch wir mussten uns mit den Details und feinen Unterschieden vertraut machen. Umso mehr können Sie jetzt auf uns bei der Vorbereitung und Antragstellung bauen.
Eckpunkte zum neuen Verlustersatz finden Sie im nachstehenden Beitrag. Die Bundesregierung hat in der Pressekonferenz am Sonntag, 17. Jänner 2021, weitere Maßnahmen und Verlängerungen von Unterstützungsmaßnahmen für die österreichische Wirtschaft und vor allem zur Sicherung der Arbeitsplätze angekündigt. Sobald konkrete Details, Antragsmöglichkeiten und Fristen bekannt gegeben werden, informieren wir Sie im LBG-Newsletter. Unsere österreichweiten Berater/innen bei LBG stehen ab sofort für Sie bereit.