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Steuer-News | Unternehmer-News

Arbeitgeberberatung: Wissenswertes rund um Beschäftigungsverhältnisse aus der „LBG-Personalverrechnung“ und dem LBG-Kompetenz-Center „Arbeitsrecht“

Stand: 17. Dezember 2020

Unternehmer, Geschäftsführer und kaufmännische Verantwortliche sind laufend mit vielfältigen Fragen rund um Beschäftigungsverhältnisse konfrontiert. Dies reicht von der Fragestellung, ob überhaupt ein (echtes) Dienstverhältnis vorliegt, oder ein freies Dienstverhältnis oder ein Werkvertrag – mit völlig unterschiedlichen Konsequenzen. Ob es Sinn macht, eine Probezeit zu vereinbaren oder befristete bzw. unbefristete Dienstverhältnisse einzugehen – und was dabei zu beachten ist. Was hinsichtlich Arbeitszeit, Über- und Mehrstunden, Nacht-, Sonntags-, Feiertags- oder Wochenendarbeit gilt. Ob Betriebsurlaube angeordnet werden können. Was bei der Beendigung von Dienstverhältnissen oder auch bei Kurzarbeit, Bildungskarenz und Mutterschaft zu beachten ist – und vieles mehr.

All das ist mit arbeitsrechtlichen, lohnsteuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fallen und Tücken gespickt, die Arbeitgeber achtsam umschiffen müssen. Aktuelle Themen und Dauerbrenner sind dabei beispielsweise die folgenden Themen.

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Erinnerung | Registrierkassen-Jahresbeleg: Erstellung des Jahresbeleges zum 31.12.2020, Prüfung bis spätestens 15.2.2021 beachten!

Stand: 17. Dezember 2020
Bei Verwendung einer elektronischen Registrierkasse vergessen Sie bitte nicht auf die verpflichtende Erstellung Ihres Jahresbeleges zum 31.12.2020 und die Überprüfung bis zum 15.2.2021. Speziell für jene Kund/innen, die sich für die "LBG Registrierkasse - die modulare Kassensoftware" entschieden haben, haben wir wie jedes Jahr zur Unterstützung eine kompakte Schritt-für-Schritt Anleitung zur Erstellung des Jahresbeleges mit Ihrer "LBG Registrierkasse" erstellt. Beitrag lesen

Muss eine Schenkung gemeldet werden?

Stand: 17. Dezember 2020
Anzeigepflicht besteht für Schenkungen und Zweckzuwendungen unter Lebenden, wenn im Zeitpunkt des Erwerbes mindestens ein Beteiligter einen Wohnsitz, den gewöhnlichen Aufenthalt, den Sitz oder die Geschäftsleitung im Inland hatte. Zu melden sind insbesondere Schenkungen von Bargeld, Gesellschaftsanteilen, Betrieben oder Teilbetrieben, Kraftfahrzeuge, Schmuck und immaterielle Vermögensgegenstände wie z.B. Urheberrechte. Ausgenommen von der Anzeigepflicht sind Schenkungen bis zu einer gewissen Höhe, abhängig vom Verwandtschaftsgrad der Beteiligten sowie u.a. Grundstücksschenkungen. Wichtig: Die Anzeige der Schenkung ist binnen einer Frist von drei Monaten ab Erwerb zu erledigen. Beitrag lesen

Wie kommen Sie schneller zu Ihrem Geld: Ausfallrisiko minimieren und auf die Zahlungsfähigkeit achten – beim Kunden und im Unternehmen

Stand: 17. Dezember 2020
Unternehmen gehen oft in Vorleistung für ihre Kunden, indem erbrachte Leistungen erst nach Erbringung fakturiert werden und dem Kunden auch ein Zahlungsziel eingeräumt wird. Dies bedeutet jedoch für das Unternehmen, dass es Waren-, Personal- und Sachaufwendungen für die Zeitspanne zwischen Herstellung, Lieferung bzw. Leistungserbringung und dem Zahlungseingang am eigenen Bankkonto finanzieren muss. Hier einige Tipps, wie diese Zeitspanne möglichst kurzgehalten werden kann und Sie Ausfallrisiken minimieren: Beitrag lesen

"LBG Agrar - die webbasierte Software für Düngung, Pflanzen-/Gewässerschutz" ab Ende Jänner 2021 verfügbar

Stand: 17. Dezember 2020
Führen Sie Ihre (gesetzlichen) Aufzeichnungen modern, unkompliziert und durch die webbasierte Anwendung vor allem ortsunabhängig! Ob gleich vom Traktor, am Feld oder später am Hof, die Dateneingabe ist übersichtlich und effizient, damit Ihre Bewirtschaftungsmaßnahmen vom Anbau bis zur Ernte detailliert sowie zeitsparend aufgezeichnet sind und auf Knopfdruck bei AMA-Kontrollen zur Verfügung stehen. Rückverfolgbarkeit, Lagermanagement, Maschineneinsatz, Arbeitskräfte, Betriebswirtschaft. Speziell für Bio, Acker-, Obst-, Wein- und Gemüsebau. All diese Funktionen stehen Ihnen modular zur Verfügung. Sie wählen aus drei Modulen, je nach Ihrem betrieblichen Bedarf, den passenden Softwareumfang von "LBG Agar". Beitrag lesen

LBG-Unternehmer-Video "Steuer | Unternehmer-Tipps – Verpassen Sie keine Fristen. Es geht um Ihr Geld".

Stand: 10. Dezember 2020

Michael Bergmann, Bernhard Bortel, Silvia Frasch und Claudia Zielowski, alle Steuerberater/innen bei LBG Österreich, informieren Sie in unserem kompakten Unternehmer-Video über 20 wichtige Fristen und geben Ihnen Anhaltspunkte, was Sie vor und rund um den Jahreswechsel jedenfalls noch überlegen und entscheiden sollten. 20 Tipps in 30 Minuten.

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Lockdown-Umsatzersatz ab 7.12.2020: 50% Umsatzersatz vom Vergleichszeitraum Dezember 2019. Antragstellung von 16.12.2020 – 15.1.2021.

Stand: 10. Dezember 2020
Der Lockdown-Umsatzersatz für von der Verlängerung des Lockdown ab 7. Dezember 2020 (Betretungsverbot) betroffene Unternehmen kann ab 16. Dezember 2020 über FinanzOnline beantragt werden. Der Umsatzersatz beträgt 50 % vom Vergleichszeitraum Dezember 2019 und berechnet sich – wie schon der Lockdown-Umsatzersatz für den November 2020 – automatisch anhand der hinterlegten Steuerdaten (UVA). Beitrag lesen

Reminder „NPO-Zuschuss“ für gemeinnützige Vereine, Feuerwehren, Kirchen, ausgegliederte Rechtsträger: Antragstellung noch bis 31.12.2020 möglich.

Stand: 10. Dezember 2020
Die Antragstellung lohnt sich für jede antragsberechtigte Organisation, werden doch – kurz gesagt –  betriebsnotwendige Kosten (außer Personalkosten) zwischen 1.4.2020 und 30.9.2020 bis zu 100% ersetzt sowie darüber hinaus ein sogenannter Struktursicherungsbeitrag in der Höhe von 7 % der Einnahmen aus 2019 gewährt. Das heißt, selbst wenn keine förderbaren Kosten im Betrachtungszeitraum angefallen sind, kann durch die Beantragung des Struktursicherungsbeitrages alleine ein Zuschuss lukriert werden. Beitrag lesen

Neue Datenbank für Umsatzsteuersätze bei Lieferungen an „Private“ innerhalb der EU wegen Entfall der Lieferschwelle ab 1.1.2021 (Entfall der Lieferschwelle verschoben auf 1.7.2021)

Stand: 10. Dezember 2020
Werden Gegenstände durch den österreichischen Unternehmer oder für dessen Rechnung von Österreich in einen anderen EU-Mitgliedstaat an einen Nichtunternehmer versendet oder befördert oder ist der österreichische Lieferer an einer derartigen Beförderung oder Versendung indirekt beteiligt, so gilt diese Lieferung für umsatzsteuerliche Zwecke ab dem 1.1.2021 (nunmehr verschoben auf 1.7.2021) grundsätzlich als in jenem EU-Staat ausgeführt, in dem die Lieferung endet. Die bisher bekannte Lieferschwelle gilt somit ab 1.1.2021 (nunmehr verschoben auf 1.7.2021) nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher vermehrt zu Registrierungspflichten im Ausland und damit verbunden zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen. Um diesen Verpflichtungen leichter nachkommen zu können, hat die Europäische Kommission kürzlich eine Datenbank zur Abfrage von Umsatzsteuersätzen in den EU Mitgliedstaaten veröffentlicht. Beitrag lesen

(Gründungsprivilegierte) GmbH: Mindeststammkapital von € 35.000, höheres Stammkapital zulässig, keine nachträglich gründungsprivilegierten Stammeinlagen.

Autor: Heinz Harb | 10.12.2020 Das Mindeststammkapital der GmbH beträgt, auch bei Gründungsprivilegierung, € 35.000. Die Besonderheit einer gründungsprivilegierten GmbH besteht darin, dass die Stammeinlagen der einzelnen Gesellschafter in einen gründungsprivilegierten und einen nicht gründungsprivilegierten Teil aufgeteilt werden und während aufrechter Gründungsprivilegierung von den Gesellschaftern durch Leistungen auf gründungsprivilegierte Stammeinlagen eingefordert werden können. Der Vorteil besteht laut Obersten Gerichtshof (OGH 25.3.2020, 6 Ob 54/20i) in einer Reduzierung des von den Gesellschaftern in den ersten 10 Jahren ab Gründung der Gesellschaft aufzubringenden Risikokapitals, um in den Genuss des Haftungsprivilegs der GmbH (Anmerkung: im Unterschied zum Einzelunternehmen, zu einer OG oder zu einem Komplementär einer KG) zu kommen. Der OGH hat sich in seinem Urteil auch mit der Frage befasst, ob nachträglich gründungsprivilegierte Stammeinlagen, beispielsweise bei Hinzutritt eines Finanzinvestors im Rahmen einer Kapitalerhöhung geschaffen werden können und ob Gesellschafter mit und ohne Gründungsprivilegierung nebeneinander denkbar sind. Bei all diesen Überlegungen sollten Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH allerdings die betriebswirtschaftlich angemessene Eigenkapitalausstattung einer GmbH, abhängig von der Geschäftstätigkeit, nicht unbeachtet lassen. Beitrag lesen