Arbeitgeber-Information: Verschiebung der für 1.1.2021 geplanten Angleichung von Arbeitern an die Angestellten hinsichtlich Kündigungsfristen – Neuer Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1.7.2021
Stand: 16. November 2020Die geplante Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten ab dem 1. Jänner 2021 ist im Zuge der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen auf 1.7.2021 verschoben worden.
Unsere umfassenden Ausführungen zur geplanten Umstellung finden Sie im NL-Beitrag: „Arbeitgeber-Information: Längere Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Jänner 2021 – Fristen beachten, Kündigungstermine regeln, Kündigungsentschädigung vermeiden“ vom 20.10.2020.