Brexit-Folgen für Limited Liability Companies: Kein automatischer steuerneutraler Rechtsformwechsel, Handlungsbedarf für Umwandlung bis 31.12.2020
Stand: 2. November 2020Mit Wegfall der Niederlassungsfreiheit auf Grund des Brexit fällt für im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierte Limited Liability Companies mit inländischem Verwaltungssitz die Anerkennung als ausländische juristische Personen weg. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt den Standpunkt, dass die Brexit-bedingte "Umwandlung“ in eine GesbR bzw. ein Einzelunternehmen ohne weitere Schritte des Steuerpflichtigen die Rechtsfolgen der Liquidationsbesteuerung nach sich zieht; von einem „automatisch eintretenden“, steuerneutralen Rechtsformwechsel ist nicht auszugehen. Allerdings kann nach Ansicht des BMF (solange eine Anerkennung dieser Gesellschaften noch erfolgt, letztmalig somit zum Stichtag 31.12.2020) eine Umwandlung nach Art. II UmgrStG vorgenommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Beitrag lesen