Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Arbeitgeber-Information: Verschiebung der für 1.1.2021 geplanten Angleichung von Arbeitern an die Angestellten hinsichtlich Kündigungsfristen – Neuer Zeitpunkt des Inkrafttretens: 1.7.2021

Stand: 16. November 2020

Die geplante Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten ab dem 1. Jänner 2021 ist im Zuge der aktuellen Kollektivvertragsverhandlungen auf 1.7.2021 verschoben worden.

Unsere umfassenden Ausführungen zur geplanten Umstellung finden Sie im NL-Beitrag: „Arbeitgeber-Information: Längere Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Jänner 2021 – Fristen beachten, Kündigungstermine regeln, Kündigungsentschädigung vermeiden“ vom 20.10.2020.

Beitrag lesen

Auslagerung der Personalverrechnung – wir haben Erfahrung darin. LBG-Geschäftsfeld „Arbeitgeber-Beratung & Personalverrechnung“

Stand: 16. November 2020

Viele Unternehmen haben die Führung der monatlichen Personalverrechnung bereits an LBG ausgelagert. Aktuell berechnen wir die Löhne und Gehälter für rund 33.000 Mitarbeiter/innen unserer Kunden – Monat für Monat. Und zwar für vielfältige Branchen und unterschiedlichste Betriebsgrößen: Viele unserer Kunden sind Klein- und Mittelbetriebe und beschäftigen 5, 10 oder 20 Mitarbeiter/innen. Aber auch zahlreiche Kunden mit 100 – 500 Mitarbeiter/innen haben sich dazu entschlossen, die Personalverrechnung an uns auszulagern. Und – die größten von uns betreuten Arbeitgeber-Betriebe beschäftigen mehr als 1.000 Mitarbeiter/innen.

Mehr zu den Outsourcing-Motiven unserer Kunden, zu unserem Dienstleistungsangebot und zur Qualifizierung unserer Mitarbeiter/innen finden Sie im nachstehenden Beitrag.

Beitrag lesen

Auslagerung des Finanz- und Rechnungswesen – wir haben Erfahrung darin. LBG-Geschäftsfeld „Finanz- und Rechnungswesen“.

Stand: 16. November 2020

Viele Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen nützen die Vorteile der digitalen Welt und lagern die laufende Führung ihres Finanz- und Rechnungswesen teilweise oder zur Gänze an uns aus. Oder sie binden uns in die Optimierung ihrer digitalen kaufmännischen Organisation ein.

Wir sorgen für die Führung der steuer- und unternehmensrechtlichen Buchhaltung, aussagekräftige betriebswirtschaftliche Auswertungen, pünktliche Umsatzsteuervoranmeldungen und die zuverlässige Aufbereitung der Grundlagen für die Steuererklärungen. Auf Wunsch übernehmen wir auch gerne das monatliche, quartalsweise oder jährliche Berichtswesen nach Ihren Erfordernissen. Zum Outsourcing des Rechnungswesens und zu unserem Leistungsspektrum finden Sie Details im nachstehenden Beitrag. 

Beitrag lesen

Covid-19-Gesundheitsvorsorge: 2. Lockdown ab 3.11.2020 – Was Sie jedenfalls beachten sollten!

Stand: 2. November 2020
Die Bundesregierung hat mit Zustimmung des Hauptausschusses des Nationalrates weitreichende Lockdown-Maßnahmen zwecks Eindämmung der stark steigenden Corona-Infektionen in Österreich gesetzt. Der 2. Lockdown beginnt mit Dienstag, 3. November 2020. Sie finden alle wesentlichen Informationen für das private und berufliche Umfeld in der Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung des Gesundheitsministeriums. Darüber hinaus werden häufig gestellte Fragen im Fragen-Antwort-Katalog zur Schutzmaßnahmen-Verordnung gelöst. Die Maßnahmen zielen insbesondere auf eine Reduktion der persönlichen Kontakte im Sport-, Kultur- und Freizeitbereich ab. Dabei gilt ein Betretungsverbot von Gastronomie- und Barbetrieben sowie von Clubs. Überdies sollen private Feiern und Partys unterbunden werden, um die Zahl der Neuinfektionen zu senken. Die übrigen Wirtschaftsbetriebe sollen weitgehend fortgeführt werden, um weitere wirtschaftliche Beeinträchtigungen bestmöglich zu vermeiden und ein weiteres Ansteigen der Arbeitslosenzahlen weitgehend hintanzuhalten. Beitrag lesen

Corona-Kurzarbeit (2. Lockdown): Wichtige Adaptierungen, die Arbeitgeber/innen nun beachten sollten

Stand: 2. November 2020
Die Sozialpartner haben am Sonntag, 1. November 2020, das Corona-Kurzarbeitsmodell im Lichte des 2. Lockdowns ab 3.11.2020 wie folgt verhandelt: Beitrag lesen

Bausparkassenprämie beträgt 1,5 % im Jahr 2021

Stand: 2. November 2020
Leistet ein in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger Beiträge an eine Bausparkasse mit Geschäftsleitung oder Sitz im Inland, so wird ihm auf Antrag Einkommensteuer (Lohnsteuer) erstattet. Die Erstattung erfolgt mit einem Pauschbetrag, der sich nach einem Prozentsatz der im jeweiligen Kalenderjahr geleisteten Beiträge bemisst. Dieser Prozentsatz beträgt im Jahr 2021 lt. Mitteilung des BMF 1,5 % der prämienbegünstigten Bausparkassenbeiträge. Beitrag lesen

Brexit-Folgen für Limited Liability Companies: Kein automatischer steuerneutraler Rechtsformwechsel, Handlungsbedarf für Umwandlung bis 31.12.2020

Stand: 2. November 2020
Mit Wegfall der Niederlassungsfreiheit auf Grund des Brexit fällt für im Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland registrierte Limited Liability Companies mit inländischem Verwaltungssitz die Anerkennung als ausländische juristische Personen weg. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) vertritt den Standpunkt, dass die Brexit-bedingte "Umwandlung“ in eine GesbR bzw. ein Einzelunternehmen ohne weitere Schritte des Steuerpflichtigen die Rechtsfolgen der Liquidationsbesteuerung nach sich zieht; von einem „automatisch eintretenden“, steuerneutralen Rechtsformwechsel ist nicht auszugehen. Allerdings kann nach Ansicht des BMF (solange eine Anerkennung dieser Gesellschaften noch erfolgt, letztmalig somit zum Stichtag 31.12.2020) eine Umwandlung nach Art. II UmgrStG vorgenommen werden, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Beitrag lesen

Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2021

Stand: 2. November 2020
In Fällen, in denen eine behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistungen nicht vorliegt, sind die Regelbedarfsätze anzuwenden. Die monatlichen Regelbedarfsätze werden jährlich angepasst und gelten jeweils für das gesamte Kalenderjahr. Beitrag lesen

Arbeitgeber-Information: Längere Kündigungsfristen für Arbeiter ab 1. Jänner 2021 – Fristen beachten, Kündigungstermine regeln, Kündigungsentschädigung vermeiden.

Stand: 20. Oktober 2020

Aufgrund der Harmonisierung der Kündigungsbestimmungen von Arbeitern und Angestellten ab dem 1. Jänner 2021 sind bei der Beschäftigung von Arbeitern neue Kündigungstermine und –fristen zu beachten. Wird ein Arbeiter ab 2021 fristwidrig (beispielsweise unverändert nach den bis 31.12.2020 geltenden Regelungen) gekündigt, kann daraus ein Kündigungsentschädigungsanspruch erwachsen. Weiters sind gesetzlich ab 2021 nur mehr vierteljährliche Kündigungstermine vorgesehen. Eine davon abweichende, vorausschauend getroffene dienstvertragliche Vereinbarung zum 15. und Letzten jeden Monats empfiehlt sich. Wie immer sind von den gesetzlichen Regelungen abweichende Sonderbestimmungen in branchenspezifischen Kollektivverträgen oder auch einzelvertraglich getroffene Regelungen sowie Sonderregelungen bei einer Beschäftigung wegen eines vorübergehenden Bedarfs, insoweit diese gesetzlich zulässig sind, zu beachten.

Wir haben für Geschäftsführer, Vorstände und Personalverantwortliche die wichtigsten Änderungen und damit verbundenen Empfehlungen, aufbauend auf unsere Erst-Information im LBG-Unternehmens-Newsletter vom Frühjahr 2019, zusammengefasst.

Beitrag lesen

Eine gemischte Liegenschaftsschenkung kann der Immobilienertragsteuer unterliegen: Verbindlichkeiten bzw. Ausgleichszahlungen beachten.

Stand: 20. Oktober 2020

Seit dem Jahr 2012 unterliegen private Grundstücksveräußerungen grundsätzlich der Immobilienertragsteuer in Höhe von 30 %. Steuerfrei ist nach wie vor die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des Steuerpflichtigen handelt. Ebenfalls nicht der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) unterliegt die Veräußerung eines selbst hergestellten Gebäudes (der Grund und Boden ist hier jedoch steuerpflichtig).

Auch unentgeltliche Vorgänge (z.B. Schenkungen) lösen keine Immobilienertragsteuer aus. Gehen jedoch mit der unentgeltlichen Übertragung der Liegenschaft auch Verbindlichkeiten über oder müssen für die Schenkung des Grundstückes Ausgleichszahlungen geleistet werden, ist zu prüfen, ob eine sogenannte gemischte Schenkung vorliegt, die der Immobilienertragsteuer unterliegt.

Beitrag lesen