Steuerfalle bei Events: Inländischer Unternehmer ist zum Einbehalt der Abzugsteuer bei Veranstaltungen mit ausländischen Künstlern verpflichtet
Stand: 17. Juni 2021Werden bei Veranstaltungen ausländische Künstler engagiert, kann für den österreichischen Eventorganisator unter Umständen die Pflicht zur Einbehaltung einer sogenannten Abzugsteuer entstehen. Der österreichische Unternehmer muss in diesen Fällen eine besondere Steuer von der an den ausländischen Künstler gezahlten Vergütung einbehalten und haftet ähnlich wie bei der Lohnsteuer und der Kapitalertragsteuer für die Abfuhr an das zuständige österreichische Finanzamt. Es empfiehlt sich daher derartige Veranstaltungen, auch aus ertragsteuerlicher Sicht sorgfältig zu planen und zu prüfen. Beitrag lesen