LBG Österreich – Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Homeoffice – Die neuen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen
Stand: 1. Juni 2021Der abgabenrechtliche Teil des Homeoffice-Pakets wurde bereits im Februar 2021 im Nationalrat beschlossen und trat rückwirkend mit 1.1.2021 in Kraft (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Homeoffice – die neuen steuerlichen Regelungen“). Der Gesetzgeber hat nunmehr, rückwirkend mit 1. April 2021, auch verbindliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen im Zusammenhang mit Homeoffice geschaffen. Die umfassend geltenden arbeitsschutzrechten Bestimmungen am Home-Office-Dienstort, aber auch die Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Kunden-, Mitarbeiter- und Unternehmensdaten bedürfen eines ausreichenden Risikomanagements vor jedweder Homeoffice-Zusage.