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Steuer-News | Unternehmer-News

Reminder: ID Austria löst die Handysignatur ab. Neuer Stichtag ist der 5. Dezember 2023

Stand: 18. Oktober 2023

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, berechtigte Mitarbeiter:innen im Unternehmen, u.ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, zwingend erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Die Ablöse der Handysignatur durch die ID Austria als neuer elektronischer Identitätsnachweis sollte bereits im Juli 2023 erfolgen (wir haben berichtet). Neuer Stichtag für die Ablöse der Handysignatur ist nun der 5. Dezember 2023. Um das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft weiterhin nutzen zu können, raten wir, den Umstieg auf die ID Austria – falls nicht schon erfolgt – rasch nachzuholen. Ein praktischer Zugang: Hat man früher einmal mit der rechten oder linken Hand durch Unterschrift seine Berechtigung nachgewiesen, dann verwendet man heute schon in vielen Fällen die digitale Handy-Signatur und spätestens ab 5. Dezember 2023 bei ausgewählten e-Services verpflichtend die deutlich sicherere ID-Austria (eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Handy-Signatur mit sms-Tan) als künftige, persönliche digitale Identifikation. 

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Investieren 2023 oder 2024 – Wann ist aus steuerlicher Sicht der richtige Zeitpunkt, damit sich's wirtschaftlich rechnet?

Stand: 6. Oktober 2023
Eine Investition im Unternehmen macht dann Sinn, wenn sie sich auch wirtschaftlich rechnet. Bei dieser Kalkulation müssen natürlich auch die Auswirkungen auf die Steuerlast berücksichtigt werden. Daher: soll noch dieses Jahr investiert werden oder macht es aus steuerlichen Gründen Sinn, die Investition ins Jahr 2024 zu schieben? Wir haben eine kompakte Übersicht für Sie erstellt, was es zu berücksichtigen gilt. Gerne beraten wir Sie bei Investitionsentscheidungen – wirtschaftlich und steuerlich. Beitrag lesen

Arbeitgeberberatung | Personalverrechnung
Welche Unterlagen unterliegen einer Lohnkontrolle?

Stand: 6. Oktober 2023
Immer wieder wird im Rahmen einer GPLB-Prüfung (Gemeinsamen Prüfung Lohnabgaben und Beiträge) beanstandet, dass angeforderte Lohnunterlagen unvollständig oder nicht korrekt geführt sind. Letztlich verantwortlich hierfür sind die Leitungsorgane (Vorstand, Geschäftsführung, Vereinsführung, etc.). Um Strafen zu vermeiden, empfehlen wir, nachfolgende Unterlagen stets vollständig und korrekt zu führen. Beitrag lesen

Neuerungen im Gesellschaftsrecht: Start-Up-Mitarbeiterbeteiligung, Mindest-KöSt, Flexible Kapitalgesellschaft

Stand: 6. Oktober 2023
Aufgrund der steigenden Popularität von Start-Up Unternehmen und der mangelhaften Flexibilität des derzeitigen Gesellschaftsrechts, hat der Gesetzgeber eine Start-Up-Offensive für das Gesellschaftsrecht angekündigt. Darunter fällt z.B. die Einführung einer neuen Gesellschaftsform, die Herabsetzung des Mindeststammkapitals für GmbHs sowie steuerlich attraktive Mitarbeitergewinnbeteiligungen. Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Beitrag lesen

Zuschüsse für Strom und Gas

Stand: 6. Oktober 2023
Viele Unternehmen sind von den (noch) hohen Energiekosten belastet. Um Abhilfe für diese nicht vorhersehbare explosionsartige Kostensteigerung zu schaffen, hat der Gesetzgeber diverse Entlastungen vorgesehen (wir haben über die Energiekostenzuschüsse umfassend berichtet). Um Sie weiterhin zu diesem Thema auf dem Laufenden zu halten, fassen wir die bisher ergangenen Neuigkeiten zusammen. Beitrag lesen

BMF-Erlass betreffend Zinsanpassung bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 6. Oktober 2023
Aufgrund des aktuellen BMF-Erlasses vom 14. September 2023 gilt ab 20. September 2023 ein einheitlicher Zinssatz von 5,88 % für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen. Beitrag lesen

LBG Niederösterreich: Neue Büroräumlichkeiten am LBG-Standort Wr. Neustadt im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald

Stand: 6. Oktober 2023
Viele langjährige und neue Kunden, vielfältige Aufträge und ein tolles, wachsendes Team in Wr. Neustadt brachten es mit sich, dass wir mehr Platz brauchen. Unsere neuen Büroräumlichkeiten im ÖkoWirtschaftspark Föhrenwald sind modern, lichtdurchflutet und klimafit. Wir danken allen Kunden und Geschäftspartnern, die zahlreich unserer Einladung zur Eröffnung gefolgt sind. Beitrag lesen

BMF-Information über steuerliche Maßnahmen iZm den aktuellen Hochwasserkatastrophen

Stand: 30. August 2023

Anlässlich der aktuellen Katastrophenschäden (insb. Hochwasserschäden und Erdrutschungen) weist das Bundesministerium für Finanzen auf abgabenrechtliche Maßnahmen hin, die Betroffenen und Helfenden steuerliche Erleichterungen verschaffen können.

Die folgende BMF-Information gibt einen kompakten Überblick über 10 Maßnahmen: Verlängerung von Fristen, Erleichterung bei Steuer(voraus)zahlungen, Steuerfreiheit von Zahlungen aus dem Katastrophenfonds und freiwillige Zuwendungen Dritter, Zuwendungen und Spenden zur Beseitigung von Katastrophenschäden, allgemeine ertragsteuerliche Begünstigungen, Liebhaberreibeurteilung - Hochwasser als Unwägbarkeit, Außergewöhnliche Belastungen iZm Hochwasserschäden, Freibetragsbescheid, Befreiung von Gebühren und Bundesverwaltungsabgaben, Abstandnahme von der Festsetzung der Grunderwerbsteuer.

 

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Abgabenänderungsgesetz 2023 ermöglicht steuerfreie Überführung von Betriebsgebäuden ins Privatvermögen

Stand: 30. August 2023
Der Nationalrat hat am 6. Juli 2023 das Abgabenänderungsgesetz 2023 beschlossen. Die neuen Bestimmungen zur Entnahme von Betriebsgebäuden sind damit wie geplant (rückwirkend) mit 1. Juli 2023 in Kraft. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 soll es nunmehr unter anderem steuerlich erleichtert werden, leerstehende Betriebsgebäude außerbetrieblich für eigene Wohnzwecke oder zur Vermietung zu nutzen. Wir analysieren für Sie die steuerlichen Vorteile gegenüber der bisherigen Regelung, sowohl bei Betriebsübergaben als auch Betriebsaufgaben und sagen Ihnen, welche Handlungsoptionen sich daraus für Sie ergeben. Beitrag lesen

Immobilienertragsteuer: Was hat sich bei gemischten Schenkungen geändert?

Stand: 30. August 2023
Wird ein privates Grundstück entgeltlich übertragen, werden die Einkünfte grundsätzlich mit Einkommensteuer in Höhe von 30 % (sogenannte Immobilienertragsteuer) besteuert. Bei unentgeltlichen Grundstücksübertragungen, wie bei einer Schenkung, kommt es zu keinem einkommensteuerpflichtigen Vorgang. Somit fällt auch keine Immobilienertragsteuer an. Bei einer gemischten Schenkung wird Unentgeltlichkeit des gesamten Vorgangs angenommen, wenn insgesamt Zuwendungsabsicht besteht und der Schenkungscharakter des Geschäftes überwiegt. Dabei stellt sich die Frage, ab welcher Höhe der Gegenleistung noch eine unentgeltliche Übertragung oder eine bereits steuerpflichtige entgeltliche Veräußerung vorliegt. Die Einkommensteuerrichtlinien regeln die Höhe für die Abgrenzung zwischen entgeltlichen und unentgeltlichen Rechtsgeschäften nun aufgrund eines VwGH-Judikats neu. Beitrag lesen