Tipps für die Arbeitnehmerveranlagung 2021
Stand: 20. Januar 2022Die Arbeitnehmerveranlagung kann für 2021 bereits beim Finanzamt eingereicht werden, idealerweise über FinanzOnline, alternativ mittels Formular. Sollten Sie keine Veranlagung für 2021 einreichen und dennoch eine Steuergutschrift bestehen, so führt die Finanz seit 2017 unter bestimmten Voraussetzungen eine automatische, antragslose Arbeitnehmerveranlagung durch (siehe dazu unseren LBG-Fachbeitrag „Antraglose Arbeitnehmerveranlagung ab 2017“ vom 6. Februar 2017). Auch in der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung können Sie fünf Jahre rückwirkend zusätzliche Absetzposten berücksichtigen. Wir haben für Sie einige Tipps zusammengefasst, wofür Sie vom Finanzamt Geld zurückbekommen und führen die Arbeitnehmerveranlagung bei Auftragserteilung gerne für Sie durch. Beitrag lesen