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Steuer-News | Unternehmer-News

Beschäftigung ausländischer Saisonarbeitskräfte

Stand: 17. Mai 2023
Saisonarbeitskräfte aus dem Ausland üben in vielen Branchen Tätigkeiten aus, für die es immer schwieriger wird, Arbeitskräfte im Inland zu finden. Vor allem in der Gastronomie und im Tourismus decken ausländische Saisonarbeitskräfte mittlerweile in Spitzenzeiten über 50 % des Personalbedarfs ab. Hinsichtlich der Voraussetzungen bei der Beschäftigung von Saisonarbeitskräften wird zwischen dem Herkunftsland der Beschäftigten unterschieden. Beitrag lesen

Sachbezug: Begründet das unentgeltliche Aufladen von E-Fahrzeugen einen Sachbezug?

Stand: 17. Mai 2023
Schon bisher war bei sogenannten E-Fahrzeugen (Nullemissionsfahrzeugen) als Firmenwagen kein Sachbezug für eine allfällige Nutzung im Rahmen von Privatfahrten anzusetzen. Die mit 30.12.2022 veröffentlichte neue Sachbezugswerteverordnung enthält nunmehr auch umfangreiche Regelungen und Befreiungen zur Ladetätigkeit bei E-Fahrzeugen. Beitrag lesen

VwGH: Keine ImmoESt-Herstellerbefreiung bei Vermietungsabsicht

Stand: 17. Mai 2023
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in einem jüngst entschiedenen Fall die Auffassung vertreten, dass bereits eine bloße Vermietungsabsicht bzw. die Möglichkeit des Ansatzes von vorweggenommenen Werbungskosten für die Inanspruchnahme der Herstellerbefreiung im Rahmen der ImmoESt schädlich sind. Beitrag lesen

Judikatur: Keine steuerfreien Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahren-Zulagen beim Urlaubsentgelt

Stand: 17. Mai 2023
Die für Zeiten des Urlaubes mit dem laufenden Urlaubsentgelt ausbezahlten Schmutz-, Erschwernis- oder Gefahren-Zulagen sind steuerpflichtig, weil während des Urlaubs keine Arbeitsleistungen unter den im Gesetz genannten erschwerten Voraussetzungen erbracht werden. Solche für Zeiten des Urlaubs ausgezahlte Zulagen sind also nicht einkommensteuerbefreit. Beitrag lesen

Judikatur: Grunderwerbsteuer bei Vereinigung der Anteile an einer KG

Stand: 17. Mai 2023
Die GmbH hielt seit dem Jahr 2006 einen 80%igen Kommanditanteil an der KG, die ein Grundstück besitzt. Eine Komplementärin der KG war als reine Arbeitsgesellschafterin nicht am Vermögen der KG beteiligt. Die weitere Komplementärin, welche die restliche Vermögensbeteiligung in Höhe von 20% innehatte, übertrug ihre Beteiligung im Jahr 2020 auf die GmbH. Die GmbH wurde damit 100%ige Anteilsinhaberin an der KG. Beitrag lesen

LBG eröffnet den 12. Standort in Niederösterreich.

Stand: 17. Mai 2023
Anlässlich der Eröffnung unseres 12. Standortes im Bundesland lud LBG Niederösterreich am 11. Mai 2023 zum „Open House“ bei LBG Niederösterreich in Wieselburg und feierte mit Kunden, Netzwerkpartnern sowie Vertretern aus Wirtschaft und Politik. Dazu WP/StB Mag. Heinz Harb, Vorsitzender der Geschäftsführung bei LBG Österreich „Mit unserem weiteren Wachstumsschritt am Standort in Wieselburg kommen wir unseren Kunden noch näher, gemäß unserem Anspruch "regional verwurzelt, österreichweit kompetent". Beitrag lesen

Energiekostenpauschale für Unternehmen: Antragstellung ab voraussichtlich Mitte Mai 2023. Pre-Check zur Erfüllung der Antragsvoraussetzungen bereits möglich.

Stand: 21. April 2023
Während sich der Energiekostenzuschuss für Unternehmen primär an energieintensive Unternehmen richtet (Förderuntergrenze von 2.750 € pro Unternehmen), zielt die Energiekostenpauschale für Unternehmen darauf ab, vor allem Kleinst- und Kleinunternehmen zu unterstützen, die die Förderungsuntergrenze von 2.750 € nicht erreichen. Antragsberechtigt für die Energiekostenpauschale sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz 2022 zwischen 10.000 und 400.000 Euro. Die Förderhöhe ist abhängig von der Branche, dem Jahresumsatz im Kalenderjahr 2022 und der für 2022 gewählten Förderungsperiode und beträgt max. 2.475 Euro. Wir haben die Details zu den Voraussetzungen für Sie zusammengefasst und sagen Ihnen, was Sie schon jetzt für die Antragstellung vorbereiten können. Beitrag lesen

Judikatur: Grundsätzlich keine Aktivierung von Mietrechten und Baurechten

Stand: 21. April 2023
Das Miet- und Pachtrecht wie auch das Baurecht haben sogenannte schwebende Dauerverträge zum Inhalt. Das laufende Nutzungsentgelt für Miet- und Pachtrechte sowie Baurechte ist nicht zu aktivieren, sondern sofort Betriebsausgabe. Zu aktivierende Anschaffungskosten für das Miet- und Pachtrecht bilden nur jene Aufwendungen, die über das Nutzungsentgelt hinaus geleistet und für den Abschluss des Mietvertrages als solchen erbracht werden (z.B. Ablösezahlung). Beitrag lesen

Kryptowährungsverordnung – Was steuerlich zu beachten ist

Stand: 21. April 2023

Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Besteuerung von Kryptowährungen in das bestehende Regime der Besteuerung von Kapitalvermögen aufgenommen. Außerdem wurde die Besteuerung von Kryptowährungen auch in die Kapitalertragsteuer einbezogen. Die inländischen Abzugsverpflichteten (z.B. inländische Kryptobörsen) werden ab dem Jahr 2024 verpflichtend Kapitalertragsteuer auf erzielte Gewinne abführen müssen, für das Jahr 2023 ist diese Abfuhr noch freiwillig.

Da die KESt-Abzugsverpflichteten auf Informationen des Steuerpflichtigen zurückgreifen müssen, legt die ab 1.1.2023 geltende Kryptowährungsverordnung fest, wie der Abzugsverpflichtete auf Basis der Informationen des Steuerpflichtigen die relevanten Steuerdaten ermitteln kann. Wir haben die Details für Sie zusammengefasst.

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Wirtschaftliche Eigentümerregister – Jährliche Aktualisierung erforderlich

Stand: 21. April 2023
Rechtsträger haben (mindestens) einmal jährlich ihre wirtschaftlichen Eigentümer zu ermitteln und im Register der wirtschaftlichen Eigentümer aktualisieren zu lassen bzw. die Aktualität bereits bestehender Meldungen zu bestätigen. Eine bloße jährliche Überprüfung (ohne Durchführung einer aktiven Meldung) ist somit nicht ausreichend, da nach § 5 WiEReG die Meldung an das Register verpflichtend neu durchgeführt werden muss (jährliche Meldepflicht). Die Meldung bzw. Bestätigung früherer Meldungen ist spätestens binnen vier Wochen nach Fälligkeit der jährlichen Überprüfung durchzuführen. Die Unternehmen haben demnach zwölf Monate zuzüglich vier Wochen Zeit, um die verpflichtende Meldung durchzuführen. Beitrag lesen