Energiekostenzuschuss – Richtlinie veröffentlicht, weitere Details bekannt. Verpflichtender Voranmeldezeitraum bleibt unverändert bei 7. – 28.11.2022.
Stand: 25. November 2022Mit dem „Energiekostenzuschuss für Unternehmen“ sollen bestehende Unternehmen mit Betriebsstätte in Österreich, die gewerblich oder industriell unternehmerisch tätig sind (nicht aber ausgeschlossene Sektoren wie beispielsweise energieproduzierende oder mineralölverarbeitende Unternehmen, Banken und Versicherungen, Unternehmen aus dem Realitätenwesen, verkammerte und nicht verkammerte freie Berufe) hinsichtlich der Mehrkosten für angeschaffte und verbrauchte Energie im Zeitraum 1.2. 2022 bis 30.9.2022 entlastet werden (wir haben berichtet). Endlich ist auch die lange erwartete Richtlinie veröffentlicht. Darin finden sich wichtige, nun verbindliche Details zu den grundsätzlich förderfähigen Unternehmen, zum Nachweis der Energiemehrkosten, zum Antragskostenersatz, etc. Wichtig: Förderwerber:innen verpflichten sich neben steuerlichem Wohlverhalten bis 31. März 2023 zu folgenden Energiesparmaßnahmen: