Hotellerie, Gastronomie: Erste OGH-Rechtsprechung bestätigt Anwendbarkeit der seit 1.10.2021 geltenden, verlängerten Kündigungsfristen für Arbeiter. Rechtslage bleibt dennoch unklar.
Stand: 10. Juni 2022Der OGH ist den von der Wirtschaftskammer Österreich vorgebrachten Argumenten, dass es sich bei den Mitgliedsbetrieben der Branche „Hotellerie & Gastronomie“ überwiegend um Saisonbetriebe handelt, nicht gefolgt. Dies hat zur Konsequenz, dass Arbeitgeber in der Branche zumindest vorerst beim Ausspruch von Kündigungen gegenüber Arbeitern die seit Herbst 2021 geltenden, längeren Kündigungsbestimmungen beachten sollten. Befristet abgeschlossene Dienstverhältnisse können in der Praxis eine Alternative bieten, um die individuellen Personalbedürfnisse im Betrieb (gerade im Fall der Saisonarbeit) zu berücksichtigen. Beitrag lesen