Wichtige Termine Juni/Juli 2023: Anhebung Basiszinssatz, Ende erhöhtes Pendlerpauschale, Ende Antragsfrist Energiekostenzuschuss Q4/2022
Stand: 27. Juni 2023
Wir haben für Sie die Details zur Anhebung des Basiszinssatzes auf 3,28 % mit Wirkung 21. Juni 2023, zum Ende des erhöhten Pendlerpauschales mit 30. Juni 2023 sowie zum Ende der Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen (Q4/2022) am 3. Juli 2023 kompakt zusammengefasst.
Anhebung des Basiszinssatzes auf 3,28 % mit Wirkung 21. Juni 2023
Aufgrund des vom EZB-Rat am 15. Juni 2023 gefassten geldpolitischen Beschlusses, wird der Basiszinssatz mit Wirkung 21. Juni 2023 von derzeit 2,88 % auf 3,38 % angehoben. Damit werden auch die gesetzlichen Zinssätze (Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen) im Abgabenverfahren mit 2 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz von 4,88% auf 5,38% angehoben werden.
Ende des erhöhten Pendlerpauschales mit 30. Juni 2023
Die aufgrund der gestiegenen Energiepreise im Juni 2022 befristet eingeführte Erhöhung des Pendlerpauschales und Pendlereuros endet am 30.6.2023. Eine Verlängerung ist derzeit nicht geplant.
Ende Antragsfrist für den Energiekostenzuschuss für Unternehmen (4. Quartal 2022) am 3. Juli 2023
Viele Unternehmen haben für den Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022 nach erfolgter Voranmeldung bis 14.4.2023 bereits per Email ihren individuellen Zeitraum für die Antragstellung erhalten. Die Antragsfrist endet gemäß Richtlinie jedenfalls spätestens am 3.7.2023. Aktualisierte FAQs zum Energiekostenzuschuss (Stand 16.6.2023) finden Sie unter diesem Link "FAQs Energiekostenzuschuss, 16.6.2023".
Stand: 27. Juni 2023 | LBG
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