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Steuer-News | Unternehmer-News

Reminder: ID Austria löst die Handysignatur ab. Neuer Stichtag ist der 5. Dezember 2023

Stand: 18. Oktober 2023

Die Umstellung von der Handy-Signatur auf die ID Austria ist für Dienstgeber:innen sowie Vertretungsberechtigte von Unternehmen (Geschäftsführer:innen, Steuerberater:innen, berechtigte Mitarbeiter:innen im Unternehmen, u.ä.), die bisher das Unternehmensserviceportal genutzt haben, zwingend erforderlich. Nur damit können relevante e-Services der ÖGK wie WEBEKU, ELDA oder die e-Zustellung weiterhin in Anspruch genommen werden.

Die Ablöse der Handysignatur durch die ID Austria als neuer elektronischer Identitätsnachweis sollte bereits im Juli 2023 erfolgen (wir haben berichtet). Neuer Stichtag für die Ablöse der Handysignatur ist nun der 5. Dezember 2023. Um das gesamte Angebot der digitalen Services der Sozialversicherung, Verwaltung und Wirtschaft weiterhin nutzen zu können, raten wir, den Umstieg auf die ID Austria – falls nicht schon erfolgt – rasch nachzuholen. Ein praktischer Zugang: Hat man früher einmal mit der rechten oder linken Hand durch Unterschrift seine Berechtigung nachgewiesen, dann verwendet man heute schon in vielen Fällen die digitale Handy-Signatur und spätestens ab 5. Dezember 2023 bei ausgewählten e-Services verpflichtend die deutlich sicherere ID-Austria (eine Weiterentwicklung der herkömmlichen Handy-Signatur mit sms-Tan) als künftige, persönliche digitale Identifikation. 

Die ID Austria wird in zwei Varianten angeboten:

1. ID Austria mit Vollfunktion:

Wurde die Handy-Signatur von einer Behörde registriert, kann die Handy-Signatur auf die ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden. Wir empfehlen den Umstieg auf diese Variante.

Die Full ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Zusätzlich werden die digitalen Anwendungsbereiche laufend erweitert (zum Beispiel der Digitale Führerschein, Zulassungsscheine etc.). Eine Full ID Austria kann persönlich oder online eingerichtet werden. Das funktioniert so: 

Persönlich: Ermächtigte Registrierungsbehörden (Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen) ­stellen die Full ID Austria aus oder überführen die Basis ID Austria in die vollwertige Variante. Wer künftig einen Reisepass beantragt, wird automatisch eine vollwertige ID Austria erhalten (es sei denn, sie wird ausdrücklich abgelehnt). Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft haben, bekommen die Full ID Austria nur bei der Landespolizeidirektion.

Online: Überführung bzw. Aufwertung der Basis ID Austria zur Full ID Austria. 

Die vollwertige ID Austria gilt fünf Jahre, wenn sie direkt bei den zuständigen Behörden ausgestellt wurde. Eine aufgewertete Basis ID Austria gilt so lange, wie die vorangegangene Handy-Signatur gegolten hätte. Eine Verlängerung der Full ID Austria ist jederzeit online möglich

2. ID Austria mit Basisfunktion:

Wurde die Handy-Signatur nicht behördlich registriert, ist zunächst nur der Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich. Um die Vollfunktion der ID Austria mit ihren neuen Funktionen – wie etwa Ausweise am Smartphone vorzuweisen – zu erhalten, ist ein Behördengang zur Registrierung notwendig.

Die Basis ID Austria bietet dieselben Funktionen wie die Handy-Signatur. Das heißt:

  • Nutzung mit TAN, SMS oder QR-Code gilt weiterhin
  • Funktionsumfang stimmt überein mit der bisherigen Handy-Signatur
  • Keine dauerhafte Lösung – die Nutzungsdauer ist wie bei der Handy-Signatur auf fünf Jahre begrenzt


Praxishinweis: Umstieg Handy-Signatur auf ID Austria

  • Bestehende Handy-Signatur wurde von einer Behörde (z. B. über FinanzOnline) registriert: Diese kann in der App „Digitales Amt“ auf eine ID Austria mit Vollfunktion aufgewertet werden.

  • Bestehende Handy-Signatur wurde nicht von einer Behörde (z. B. bei Postamt oder Gesundheitskasse) registriert: In der App wird ein Umstieg auf die Basisfunktion der ID Austria möglich sein. Anmeldedaten und Gültigkeitsdauer der Handy-Signatur werden übernommen. Möchte man auch die Vollfunktion nutzen, so ist eine Registrierung bei einer Behörde erforderlich. Eine Verlängerung der ID Austria mit Basisfunktion ist nicht möglich.

Wer eine Bürgerkarte hat, muss jedenfalls eine Registrierungsbehörde aufsuchen. Als Registrierungsbehörde gelten Bezirkshauptmannschaften, Magistrate, Gemeinden, Finanzämter und Landespolizeidirektionen.

Hinweis:

Stand: 18. Oktober 2023 | LBG

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