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Steuer-News | Unternehmer-News

Wichtiges im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise – Spenden, Bilanzierung, Kurzarbeit

Stand: 13. Mai 2022
Der Krieg in der Ukraine ist eine humanitäre Katastrophe für die Bevölkerung im Lande sowie für die geflüchteten Menschen, die in Österreich Aufnahme gefunden haben. Auch für österreichische Unternehmer/innen stellen sich iZm der Ukraine-Krise wichtige Fragen – von der Absetzbarkeit von Spenden über bilanzielle Auswirkungen (abhängig vom Abschlussstichtag vor oder nach dem 23. Februar 2022) bis hin zur Verlängerung der Kurzarbeit bis 30.6.2022. Anbei finden Sie eine Zusammenfassung wichtiger Details. Beitrag lesen

Gewinnausschüttung und GSVG-Pflicht

Stand: 13. Mai 2022
Gewinnausschüttungen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH unterliegen seit jeher der Beitragspflicht nach dem GSVG, sofern aufgrund dieser Tätigkeit nicht schon eine ASVG-Pflichtversicherung vorlag. Seit Jänner 2016 müssen Ausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH auch verpflichtend bei der Kapitalertragssteueranmeldung (KESt-Anmeldung) angegeben werden. Seit Februar 2020 gibt es auch eine diesbezügliche Rechtsgrundlage für die Durchführung eines automatischen Datenaustauschs zwischen den Finanzbehörden und der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS), der aufgrund eines technischen Fehlers erst Ende 2021 aufgenommen wurde. Für die Praxis ist zu beachten, dass die SVS nunmehr auch faktisch in der Lage ist, für zugeflossene Gewinnausschüttungen die entsprechenden Sozialversicherungsbeträge den Gesellschafter-Geschäftsführern vorzuschreiben. Das gilt rückwirkend für Gewinnausschüttungen, die seit 1.1.2019 zugeflossen sind. Beitrag lesen

Entgeltnachzahlungen – Korrekte beitragsrechtliche Abrechnung beachten, nachteilige Konsequenzen vermeiden.

Stand: 13. Mai 2022
Werden Entgelte für abgelaufene Lohnzahlungszeiträume bzw. Kalenderjahre erst zu einem späteren Zeitpunkt (nach dem vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt) ausbezahlt, handelt es sich um Nachzahlungen. Wie diese in der Lohn- und Gehaltsverrechnung beitragsrechtlich zu berücksichtigen sind und welche Konsequenzen bei Nicht-Beachtung drohen, lesen Sie im nachstehenden Beitrag. Beitrag lesen

EuGH: Umsatzsteuerlich getrennte Behandlung von Ehegatten möglich, wenn gemeinsames Vermögen als getrennte Unternehmer bewirtschaftet wird

Stand: 13. Mai 2022
Der EuGH beschäftigte sich mit der Frage, ob eine Person, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit im Rahmen eines Betriebs ausübt, den sie mit ihrem Ehegatten in ehelicher Gütergemeinschaft besitzt, als getrennter Unternehmer iSd MWSt-Richtlinie angesehen werden könne und ob daher der eine Ehegatte im Rahmen der USt-Pauschalierung tätig sein, der andere Ehegatte jedoch zur USt-Regelbesteuerung optieren kann. Beitrag lesen

NEU: Verkürzung der Vorsteuerkorrektur bei Übertragung von Wohnungseigentum nach dem 31.3.2022

Stand: 13. April 2022

Die Ökosoziale Steuerreform sieht eine wesentliche Änderung im Bereich der Umsatzsteuer vor. Dabei handelt es sich um eine Verkürzung des Vorsteuerberichtigungszeitraums bei der Übertragung von Wohnungseigentum.

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Epidemiegesetz – Vergütung der aliquoten Sonderzahlungen bei Mitarbeiter-Quarantäne auch für Fälle bis 30.9.2021. Nachträglicher Antrag bis 30.9.2022 möglich.

Stand: 13. April 2022

Bei der Vergütung des Verdienstentganges bei behördlich abgesonderten Mitarbeiter/innen wurden anfänglich (Absonderungen bis 30.9.2021) idR keine (aliquoten) Sonderzahlungen berücksichtigt, sofern sie nicht während des Zeitraums der Quarantäne ausbezahlt wurden. Durch ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) und einer aktuell umgesetzten Gesetzesänderung können Arbeitgeber/innen nunmehr die Erstattung von Sonderzahlungen (nachträglich) beantragen. Die diesbezüglichen Anträge sind bis spätestens 30.9.2022 einzubringen.

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Neue Möglichkeit der Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung – Was ist zu beachten?

Stand: 13. April 2022

Gewinnbeteiligungen des Arbeitgebers an aktive Arbeitnehmer/innen sind ab 2022 bis zu € 3.000 pro Kalenderjahr und Mitarbeiter/in von der Einkommensteuer befreit. Dabei sind allerdings gewisse Regelungen zu beachten. Keinesfalls darf die Gewinnbeteiligung anstelle des bisher gezahlten Entgelts oder einer üblichen Lohnerhöhung geleistet werden. Darüber hinaus muss die Gewinnbeteiligung allen Mitarbeiter/innen bzw. bestimmten Gruppen von Arbeitnehmer/innen gewährt werden.

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In welcher Höhe sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Stand: 13. April 2022

Bei der Frage, ob und in welcher Höhe Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig sind, muss zwischen drei Fällen (zur Gänze abzugsfähig, 50 % abzugsfähig, zur Gänze nicht abzugsfähig) unterschieden werden. Sofern die Bewirtungsspesen abzugsfähig sind, muss jedenfalls am Bewirtungsbeleg die Anzahl der bewirteten Personen sowie der Grund der Bewirtung angeführt sein.

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Neue umsatzsteuerliche Regeln für im Ausland ansässige Vermieter, wenn in Österreich keine Betriebsstätte des Vermieters vorliegt

Stand: 17. März 2022
Ausländische Unternehmer, die eine im Inland gelegene Immobilie besitzen und steuerpflichtig vermieten, gelten laut EuGH nur dann als inländische Unternehmer und sind damit in Österreich umsatzsteuerlich veranlagungspflichtig, wenn sie im Inland über eine feste Niederlassung bzw. Betriebsstätte verfügen. Ist dies nicht der Fall, kommt es ab 1.1.2022 zum Übergang der Steuerschuld aus der Vermietung auf den inländischen Unternehmer-Mieter (Reverse Charge). Wir haben die mit dem aktuellen EuGH-Urteil verbundenen Konsequenzen für ausländische Vermieter als auch inländische Unternehmer-Mieter zusammengefasst. Beitrag lesen

Krypto-Währungen – Neue Besteuerung ab 1. März 2022

Stand: 17. März 2022
Bisher wurden Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen nur innerhalb einer einjährigen Spekulationsfrist besteuert, und das mit dem jeweils anwendbaren Einkommensteuer-Stufentarif (20 - 55%). Durch die Ökosoziale Steuerreform werden Kryptowährungen ab 1. März 2022 Einkünften aus Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5% gleichgestellt. Zu diesen Einkünften zählen nunmehr sowohl laufende Einkünfte aus Kryptowährungen („Früchte“) als auch Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen („realisierte Kursgewinne“). Wir haben für Sie übersichtlich zusammengefasst, was sich für Sie – abhängig vom Anschaffungszeitpunkt der Kryptowährung – steuerlich ändert. Beitrag lesen