Möchten Sie zur mobilen Version wechseln?

Steuer-News | Unternehmer-News

Wann muss bei Elektrofahrzeugen eine Eigenverbrauchsbesteuerung erfolgen?

Stand: 6. September 2021

Neben der Möglichkeit des Vorsteuerabzugs hat auch die bis Ende Februar 2021 beantragbare 14%ige Investitionsprämie für die Anschaffung von Elektrofahrzeugen dazu geführt, dass Unternehmen vermehrt Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge angeschafft haben. Dabei wird jedoch mitunter übersehen, dass der Vorsteuerabzug nur dann zusteht, wenn das Fahrzeug entsprechend unternehmerisch genutzt wird und die Höhe der Anschaffungskosten zudem eine gewisse Grenze nicht überschreitet.

Anschaffung

Ist das Elektrofahrzeug dem Unternehmen zuzuordnen, so ist für Zwecke des Vorsteuerabzugs auch auf die Höhe der Anschaffungskosten abzustellen. Bei Anschaffungskosten bis zu € 40.000 steht der Vorsteuerabzug uneingeschränkt zu. Bei Anschaffungskosten zwischen € 40.000 und € 80.000 steht zwar grundsätzlich der gesamte Vorsteuerabzug zu, jedoch kommt es zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung in Höhe des nicht angemessenen Teils, sodass nachfolgende Fälle zu unterscheiden sind:

  • Anschaffungskosten bis € 40.000 brutto = voller Vorsteuerabzug
  • Anschaffungskosten zwischen € 40.000 und € 80.000 brutto = voller Vorsteuerabzug, jedoch Eigenverbrauchsbesteuerung in Höhe des € 40.000 übersteigenden Teils der Anschaffungskosten
  • Anschaffungskosten über € 80.000 brutto = kein Vorsteuerabzug

Laufende Nutzung

Im Hinblick auf die laufende Nutzung ist zwischen wertunabhängigen Betriebskosten und mit der Anschaffung verbundenen Kosten zu unterscheiden. Laufende und wertunabhängige Betriebskosten wie der Ladestrom berechtigen zum vollen Vorsteuerabzug, während bei wertabhängigen Kosten dieser mitunter nur eingeschränkt und analog zum Vorsteuerabzug aus der Anschaffung zusteht.

Privatnutzung

Wird das Elektrofahrzeug durch den Unternehmer selbst privat genutzt, so löst eine private Nutzung grundsätzlich eine Eigenverbrauchsbesteuerung aus, wenn Vorsteuern aus der Anschaffung geltend gemacht wurden. Überlässt der Unternehmer das Elektrofahrzeug hingegen an einen Dienstnehmer im Wege eines Sachbezugs zur Privatnutzung, so unterliegt dies ebenfalls der Umsatzsteuer, wobei sich aufgrund der fehlenden Sachbezugsversteuerung in der Regel (ausgenommen Nutzung gegen Kostenbeitrag) keine effektive Steuerlast ergibt. Im Zusammenhang dabei gilt es zu beachten, dass trotz einer allfälligen Privatnutzung das Fahrzeug dennoch in einem Mindestausmaß (> 10 %) für das Unternehmen genutzt werden muss, damit keine Überführung in den nicht-unternehmerischen Bereich unterstellt werden kann.

Stand: 6. September 2021 | LBG 

Kontakt & Beratung: Diese Information zeigt naturgemäß grundlegende Aspekte des Themas auf – für Vollständigkeit und Richtigkeit kann trotz sorgfältiger Erstellung keine Gewähr geleistet werden. LBG berät Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich an einen unserer 31 österreichweiten Standorte (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit einem/r unserer Experten/innen, der/die mit Ihrem Anliegen bestens vertraut ist, zusammen.

LBG - Steuern, Bilanz, Buchhaltung, Personalverrechnung, Gutachten, Prüfung, Betriebswirtschaft, Digital Services.

© LBG Österreich: Wenn Sie Interesse daran haben, den Inhalt dieser LBG-Fachinformation einer begrenzten oder breiteren Öffentlichkeit in eigenen Publikationen im Unternehmen, von Unternehmensverbänden oder Vereinen, in Newslettern, auf einer Homepage oder in Online-Medien oder als Redakteur/Journalist eines Branchen-, Fach- oder Publikumsmediums auch durch uns zusammengefasst, weiter vertieft oder durch einen unserer Expert/innen kommentiert zur Verfügung zu stellen, dann unterstützen wir Sie dabei gerne. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir Sie in diesem Fall um die geeignete Nennung von LBG Österreich ersuchen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen und bitten Sie, Ihre Kontaktwünsche an welcome@lbg.at zu richten.