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Steuer-News | Unternehmer-News

Antrag auf Herabsetzung der Einkommen-/ Körperschaftsteuervorauszahlungen noch bis 30.9.2017 möglich!

Stand: 5. September 2017

Personen und Körperschaften, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen, haben schon während des laufenden Jahres Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen zu leisten. Ist absehbar, dass die Vorauszahlungen 2017 höher sind als die tatsächlich zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld 2017 (veränderte Ergebnissituation), kann beim Finanzamt ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt und somit Liquidität gespart werden. Der Antrag auf Herabsetzung muss bis spätestens 30. September 2017 gestellt und begründet werden.

Die bescheidmäßige Festsetzung der vierteljährlichen Vorauszahlungen der Einkommen- und Körperschaftsteuer soll eine zeitnahe Entrichtung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer bezwecken. Die Höhe der Vorauszahlung für das Folgejahr entspricht der um 4% erhöhten Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld für das letztveranlagte Jahr (abzüglich der aufgrund des Steuerabzugs einbehaltenen Beträge, wie die Lohn- und Kapitalertragsteuer). Die Vorauszahlung wird meist gemeinsam mit dem Einkommensteuerbescheid vorgeschrieben. Für die weiteren Folgejahre werden die Vorauszahlungen nochmals um je 5% pro Jahr erhöht, weshalb die Erhöhung bereits 9% für das zweitfolgende Jahr beträgt. Der Gesetzgeber geht also von stetig steigenden Einkünften aus.

Beispiel: Erfolgt die Veranlagung 2015 im Jahr 2017, dann entspricht die Vorauszahlung des Jahres 2017 der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld 2015 zuzüglich eines 9%-igen (4% + 5%) Aufschlages.

Die Abgabenvorauszahlungen führen einerseits zu einer Reduktion der Liquidität des Unternehmens und verhindern andererseits, das dem Unternehmen zur Verfügung stehende Kapital gewinnbringend einzusetzen. Um diese nachteiligen Effekte der Steuervorauszahlungen so gering wie möglich zu halten, sollte, sobald ersichtlich ist, dass die Vorauszahlungen höher als die tatsächlich zu entrichtende Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerschuld sein werden, ein Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen gestellt werden.

Die Antragstellung für eine Herabsetzung der Einkommen- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Kalenderjahr muss bis spätestens 30. September 2017 erfolgen. Eine Änderung der Vorauszahlung wirkt auf den Jahresbeginn zurück. Die Änderung der Vorauszahlung führt jedoch zu keiner rückwirkenden Änderung bereits fällig gewordener Vorauszahlungsteilbeträge, aber zu einer entsprechenden Gutschrift auf dem Abgabenkonto in Höhe der Unterschiedsbeträge, um die die bisher gezahlten Vorauszahlungsteilbeträge gegenüber der neu berechneten Vorauszahlung zu hoch waren, und zu entsprechend niedrigeren künftigen Vorauszahlungen.


Antrag auf Herabsetzung muss begründet sein

Im Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen muss die voraussichtliche Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr, aufgrund der sich eine reduzierte Einkommen- oder Körperschaftsteuer ergibt, mithilfe geeigneter Unterlagen bzw. Berechnungen glaubhaft gemacht werden, wie z.B. durch Vorlage einer Zwischenbilanz, einer Aufstellung über die Umsatzentwicklung oder auch durch einen Nachweis über den Ausfall von Forderungen oder ergebnisrelevanten Schadensfällen.

Bei der Erstellung einer aussagekräftigen Prognoserechnung zum Nachweis der voraussichtlichen Höhe der Besteuerungsgrundlage für das laufende Jahr unterstützen wir Sie gerne.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.

 

  
Application for reduction of income tax/corporation income tax prepayments for the current year by September 30th 2017

LBG Austria - Summary: If the actual income tax/corporate income tax on the estimated taxable income 2017 is expected to be lower than the current income tax/corporate income tax prepayments 2017, it is possible to file an application for reduction of the income tax/corporate income tax prepayments with the tax office by September 30th 2017 at the latest. However, the application has to be justified and therefore supplemented by a detailed forecast of the taxable income 2017.

Contact & Advise: Our experts at LBG will be pleased to advise you in your individual situation. Please contact our consultants either directly at LBG at our 30 locations in Austria (www.lbg.at) or email us welcome@lbg.at – we will connect you with the right expert at LBG who is very familiar with your concerns.