Gewinnausschüttungen: Seit 1.1.2016 auch Meldepflicht für GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH
Stand: 22. Juni 2016Ausschüttungen aus Kapitalgesellschaften sind schon bisher mittels elektronischer Meldung dem Finanzamt zu melden. Neu ist, dass seit 1.1.2016 ausdrücklich auch Ausschüttungen an GSVG-pflichtige Gesellschafter-Geschäftsführer von GmbH zu deklarieren sind. Diese Information wird der Sozialversicherung weitergeleitet, um die Ausschüttungen in der Beitragsgrundlage zu berücksichtigen. Für GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer unter der GSVG-Höchstbeitragsgrundlage kann dies unter Umständen zu relativ hohen Sozialversicherungsbelastungen bzw. Nachzahlungen von GSVG-Beiträgen führen. Beitrag lesen