Verbesserung für Einnahmen-Ausgaben-Rechner hinsichtlich Verlustabzug und Vorsteuerüberrechnung
Stand: 6. August 2015Unternehmer, die gesetzlich nicht verpflichtet sind Bücher zu führen, können ihren steuerlichen Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben im Rahmen einer sogenannten Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermitteln. Beitrag lesen