VfGH: Beschränkte Abzugsfähigkeit für Arbeits- und Werklohn über € 500.000 pro Person bestätigt
Stand: 22. Januar 2015Der VfGH hat entschieden, dass die mit Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 eingeführte, auf € 500.000 beschränkte Abzugsfähigkeit von Arbeits- und Werklohn nicht verfassungswidrig ist. Beitrag lesen