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Steuer-News | Unternehmer-News

„aws IP.Market“: Bis zu 200.000 Euro Zuschuss für technologie-entwickelnde KMU für die kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum. Antragsfrist endet am 16.2.2018.

Stand: 15. Januar 2018

„aws IP.Market“ richtet sich an technologieentwickelnde kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie technologieentwickelnde Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich, welche als Geschäftsmodell eine kommerzielle Verwertung von geistigem Eigentum (Patente, etc.) außerhalb des eigenen Unternehmens für eine Innovation oder neue Technologie anstreben. Das Förderprogramm ist zweistufig und beinhaltet nichtmonetäre Förderungen (Beratung, Analysen, etc.) und für KMU zusätzlich auch monetäre Zuschüsse. Der Antrag auf Förderung ist ausschließlich online über den Fördermanager der Austria Wirtschaftsservice (aws) möglich und endet am 16. Februar 2018, 12:00 Uhr. LBG fasst die Details für Sie zusammen:

Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Österreich

Was wird gefördert?
Die wirtschaftliche Umsetzung von aussichtsreichen Innovationen oder neuen Technologien durch Verwertung des geistigen Eigentums außerhalb des eigenen Unternehmens in den Bereichen

  • Umwelttechnik (Luft, Wasser, Holz, Abfall)
  • Agrar- und Lebensmitteltechnik
  • Bauwirtschaft sowie
  • Technologien zur Erhöhung der Sicherheit von Industrie und Infrastruktur im zivilen Bereich

Voraussetzungen:
Projekte müssen ein aktuelles Marktbedürfnis adressieren und dieses durch eine innovative Lösung befriedigen. Es sollte zumindest eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: (Funktions)Prototyp vorhanden, Machbarkeitsstudie durchgeführt, F&E Projekt vor Fertigstellung, Patentanmeldung ist erfolgt oder steht unmittelbar bevor.

Förderungsart:
Das Förderprogramm ist zweistufig aufgebaut und umfasst Beratungsleistungen/Vermarktungsleistungen (durch Expertinnen und Experten der aws) und finanzielle Zuschüsse:

  • aws IP.Market-Potenzialanalyse: fundierte Analyse zu Reifegrad, zur Absicherung des geistigen Eigentums und zum Markt- und Fremdverwertungspotenzial
  • aws IP.Market-Vermarktung & Zuschüsse: projektspezifische Unterstützung um eine kommerzielle Verwertung des geistigen Eigentums (z.B. durch Lizenzvergabe, etc.) außerhalb des Unternehmens oder außerhalb der Forschungseinrichtung zu erreichen. Die Förderung besteht aus einer nichtmonetären Förderung (z.B. Beratungsleistungen) und Zuschüssen (Zuschüsse nur für KMU).

Welche Kosten können für KMU gefördert werden?
aws IP.Market-Zuschüsse können nur für KMU vergeben werden und sind nur für Projekte möglich, welche auch durch aws IP.Market-Vermarktung gefördert werden.

Folgende Kosten können gefördert werden:

  • Finanzierung von gewerblichen Schutzrechten für die zu verwertende Technologie oder Innovation (z.B. Honorare für Patentanwältinnen bzw. Patentanwälte, Prüfungsgebühren, amtliche Gebühren, Recherchekosten, Übersetzungskosten, etc. im Zusammenhang mit der Erlangung, Validierung und Aufrechterhaltung von Schutzrechten)
  • Fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen, wie die Finanzierung von Vermarktungsunterlagen und Demonstrationsobjekten für die Vermarktung, Rechtsberatungskosten im Zusammenhang mit Lizenz- bzw. Patentkaufverträgen, Kosten für die Durchführung von Vermarktungsaktivitäten.

Höhe des Zuschusses für KMU
Der aws IP.Market-Zuschuss ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der förderbaren Kosten für eine Projektlaufzeit von maximal 3 Jahren. Die Höhe des Zuschusses ist jedenfalls mit EUR 25.000 für fremdverwertungsunterstützende Maßnahmen und EUR 200.000 pro Projekt begrenzt.
Die aws erhält im Erfolgsfall eine Gewinnbeteiligung an den Verwertungserlösen zur Abgeltung der Dienstleistungen und des Risikos. Die Höhe der Gewinnbeteiligung bestimmt sich nach dem Leistungsumfang der aws.

Einreichung und Auswahl
Ein Antrag auf Förderung ist ausschließlich über den aws-Fördermanager bis 16. Februar 2018, 12:00 Uhr möglich. Die Auswahl erfolgt in zwei Schritten – zunächst über die IP.Market-Potentialanalyse von zwei Mitarbeiter/innen der aws. Nach Durchführung dieser Potentialanalyse entscheidet ein Bewertungsgremium (Jury) über die Gewährung von IP.Market-Vermarktung bzw. für KMU auch IP.Market-Zuschuss.

Details zum Förderprogramm finden Sie in der „Kurzinfo aws-IP.Market“ sowie im „Fragen & Antworten Katalog aws-IP.Market“ der Austria Wirtschaftsservice.

Kontakt & Beratung: Unsere Expert/innen bei LBG beraten Sie gerne in Ihrer individuellen Situation. Bitte wenden Sie sich direkt an unsere Berater/innen bei LBG an unseren 30 österreichweiten Standorten (www.lbg.at) oder an welcome@lbg.at - wir bringen Sie gerne mit dem, mit Ihrem Anliegen vertrauten LBG-Experten zusammen.