Der Gesetzgeber novellierte das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz mit dem Ziel, die Transparenz von Treuhandschaftsvereinbarungen im Kontext des wirtschaftlichen Eigentums zu erhöhen. Die neuen gesetzlichen Bestimmungen gelten für alle Meldungen, die nach dem 30.6.2024 an das Register übermittelt werden. Wir haben für Sie aufbereitet, was das konkret für die Offenlegung von Treuhandschaften in der Beteiligungskette und im Kontext von Trusts, Stiftungen, vergleichbaren juristischen Personen bedeutet.