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Steuer-News | Unternehmer-News

Steuerreform 2020/23: Krankenversicherungsbeitrag wird ab 2020 für Geringverdiener gesenkt

Stand: 1. Mai 2019

Die österreichische Bundesregierung wird ab 2020 einen Sozialversicherungsbonus einführen und senkt den Krankenversicherungsbeitrag für geringverdienende Selbständige, Unternehmer, Landwirte, Arbeitnehmer, Pensionisten.

Maßnahmen sind insbesondere wichtig für: Geringverdienende

  • Arbeitnehmer, Pensionisten, Teilzeitbeschäftigte
  • Selbständige, Unternehmer, Landwirte

Ab 2020 sollen durch die Einführung eines Sozialversicherungsbonus Arbeitnehmer/innen, Pensionist/innen, Selbständige sowie Land- und Forstwirte mit niedrigen Einkommen von einer Senkung der Krankenversicherungsbeiträge profitieren.

Um gezielt im unteren Einkommensbereich Arbeitsanreize zu setzen, soll bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern künftig ab Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze (2019: € 446,81/Monat) ein Abzugsbetrag (SV-Bonus) beim Krankenversicherungsbeitrag (Dienstnehmerbeitrag) eingeführt werden, der die Sozialversicherungsbelastung direkt (im Rahmen der vom Arbeitgeber zu führenden Lohnverrechnung) reduziert. Der Abzugsbetrag erhöht sich bis € 1.350 Bruttomonatsbezug auf 350 Euro (pro Jahr) und sinkt dann bis zu einem Bruttomonatsbezug von € 2.201 auf 0 Euro. Im Durchschnitt zahlen die betroffenen Arbeitnehmer um rund € 280 weniger Sozialversicherung pro Jahr.

Pensionistinnen und Pensionisten werden ebenfalls durch einen Abzugsbetrag (SV-Bonus) bei den Krankenversicherungsbeiträgen entlastet. Der Abzugsbetrag erhöht sich bei den Pensionisten bis € 1.201 Bruttomonatsbezug auf € 265 pro Jahr und sinkt bis € 2.101 Bruttomonatsbezug auf 0 Euro.  

Für Vollzeitbeschäftigte (mit einem Bruttogehalt von € 1.500 pro Monat) wird durch diese Maßnahmen (gemeinsam mit der Tarifsenkung) eine Mindestentlastung von € 500 pro Jahr erreicht.

Ebenfalls von einer Entlastung im Bereich der Krankenversicherung profitieren bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen versicherte Personen. Bei der Sozialversicherung der Bauern wird eine KV-Senkung in Höhe von 1% pro Jahr für rund 130.000 Bauern eingeführt. Bei den Selbständigen wird – parallel zum System der Arbeitnehmer und Pensionisten – ein Abzugsbetrag eingeführt, der je nach monatlicher Beitragsgrundlage bis auf € 400 pro Jahr ansteigt (und die SV-Beiträge direkt senkt).

Wir haben für Sie alle wichtigen Informationen auf Basis des Informationsstandes 1. Mai 2019 in unserer Fach-Broschüre „Steuerreform 2020/23 | Überblick für die Praxis“ zusammengefasst, die wir Ihnen gerne zum freiem Download durch Klick auf das nachstehende Bild zur Verfügung stellen.

Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Stand: 1.5.2019 | Autor: Heinz Harb | LBG

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