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Steuer-News | Unternehmer-News

Neue Zinssätze ab 14.9.2022 bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen

Stand: 6. Oktober 2022

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig, der wiederum von jenem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz abhängig ist. Aufgrund der erneuten Anpassung des Basiszinssatzes um weitere 0,75 Prozentpunkte auf nunmehr 0,63% ergeben sich ab 14. September 2022 folgende Zinssätze:

gesetzlich festgelegte Zinssätze

ab 14.9.2022

27.7.2022 - 13.9.2022

 vor 27.7.2022

Stundungszinsen

2,63% 1,88%  1,38%

Anspruchszinsen 

2,63%

1,88%

 1,38%

Aussetzungszinsen

2,63%

1,88%

 1,38%

Beschwerdezinsen

2,63%

1,88%

 1,38%

Umsatzsteuerzinsen

2,63%

1,88%

 1,38%

Vorerst unverändert bleiben der Verzugszinssatz für B2B-Geschäfte bis 31.12.2022 mit 8,58% und der Verzugszinssatz für rückständige SV-Beiträge mit 1,38% bis 30.9.2022 bzw. bis 31.12.2022 mit 3,38%.

Stand: 6. Oktober 2022 | LBG

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