Steuerreform-Vorhaben: Neuregelungen bei der Umsatzsteuer
Stand: 18. März 2015Bei der Umsatzsteuer sind erhebliche Eingriffe geplant. Einerseits soll der bisher begünstigte Umsatzsteuertarif für verschiedene umsatzsteuerpflichtige Umsätze (Beherbergung, lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, kulturelle Dienstleistungen, Futtermittel, Brennholz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Bäder und andere, Museen, Tiergärten, Filmvorführungen, Ab-Hof Wein) von 10 % bzw. 12 % auf 13 % erhöht werden. Der Umsatzsteuertarif von 10 % bleibt wie bisher bestehen für: Lebensmittel, Medikamente, Mieten und Grundstücksleistungen, Restaurants, Kranken- und Pflegeanstalten, Personenbeförderung, Druckerzeugnisse, Rundfunk und Müllbeseitigung. Andererseits kündigt die Finanzverwaltung auch mittelfristig eine Ausweitung des Anwendungsbereiches des „Reverse-Charge-Systems“ (die Umsatzsteuer führt der unternehmerisch tätige Leistungsempfänger ab) an. Was Sie nun konkret betreffend "Neuregelungen bei der Umsatzsteuer" beachten, überlegen oder möglicherweise auch entscheiden sollten, finden Sie in unserem kompletten Beitrag zu diesem Thema unter "Artikel lesen". Beitrag lesen