Ist ein Dirndl eine Arbeitskleidung?
Stand: 9. April 2015Nur typische Berufskleidung oder bloße Arbeitsschutzkleidung kann als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Sie muss überwiegend beruflich verwendet werden (nicht ausschließlich). Unter Arbeitskleidung in diesem Sinn fallen, z. B. Uniformen, Arbeitsmäntel, Schutzhelme. Beitrag lesen