Neuregelung bei höchstpersönlichen Tätigkeiten
Stand: 25. Januar 2016Nach dem Abgabenänderungsgesetz 2015 dürfen die Einkünfte aus bestimmten, höchstpersönlichen Tätigkeiten nur der Person zugerechnet werden, die diese Leistung auch erbringt und nicht über eine zwischengeschaltete Kapitalgesellschaft abgerechnet werden. Beitrag lesen