Vorsteuerrückerstattung aus Drittländern bis 30.6.2016 beantragen
Stand: 9. Mai 2016Österreichische Unternehmer, die zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, können die Erstattung von Vorsteuern, die außerhalb Österreichs angefallen sind, beantragen. Die Frist für die Rückerstattung der im Jahr 2015 in Drittländern (keine Mitgliedstaaten der EU) angefallenen Vorsteuern läuft am 30.6.2016 aus. Für Vorsteuervergütungen aus Mitgliedsländern der EU ist noch länger Zeit. Beitrag lesen