Liste der Scheinunternehmen beachten – Drohende Abgabenhaftung für Dritte
Stand: 25. April 2017Gemäß § 8 des Sozialbetrugsbekämpfungsgesetzes (SBBG) ist das Bundesministerium für Finanzen verpflichtet eine Liste der rechtskräftig festgestellten Scheinunternehmen im Internet zu veröffentlichen. Diese Veröffentlichung auf der BMF-Homepage dient als Informationsquelle für Unternehmen und soll diese vor möglichen Haftungen für Entgelte im Sinne des § 9 SBBG schützen. Wir empfehlen Unternehmen dringend, jedenfalls vor Aufnahme einer neuen Geschäftsbeziehung, Einschau in die "Scheinunternehmer-Liste" zu nehmen! Beitrag lesen