Beschäftigungsbonus – Antragstellung ab 1. Juli 2017 möglich
Stand: 28. Juni 2017Zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit hat die Bundesregierung den „Beschäftigungsbonus“ beschlossen. Unternehmen, die ab dem 1. Juli 2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, können einen Zuschuss zu den Lohnnebenkosten über die Dauer von bis zu drei Jahren und in Höhe von 50 % erhalten. Das betrifft Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeiträge), die der Arbeitgeberin bzw. dem Arbeitgeber entstehen. Die Antragstellung ist ab 1. Juli 2017 möglich. LBG hat die Voraussetzungen und Details zusammengefasst. Beitrag lesen