GmbH – neue Vorschriften für Bilanzoffenlegung beachten!
Stand: 26. Mai 2017Kapitalgesellschaften (z.B. GmbHs) haben ihre Jahresabschlüsse binnen neun Monaten nach dem Bilanzstichtag, daher bei Regelbilanzstichtag 31.12.2016 bis zum 30.9.2017, beim Firmenbuch offenzulegen. Was nun genau offengelegt werden muss, hängt von der Größe und Art des Unternehmens ab. Das Unternehmensgesetzbuch bestimmt ab 1.1.2016 für GmbHs vier Kategorien: Beitrag lesen