Prüfungspflicht des Jahresabschlusses 2016 – abhängig von Rechtsform und (geringfügig) neuen Größenklassen
Stand: 1. Dezember 2016Der Jahresabschluss 2016 ist vom Unternehmer bzw. der Geschäftsführung erstmals unter Beachtung der neuen Rechnungslegungsvorschriften aufzustellen. Vor dem Bilanzstichtag stellt sich dabei auch die Frage, ob eine gesetzliche Jahresabschlussprüfung durch einen Wirtschaftsprüfer durchzuführen ist. Dies hängt insbesondere von der Rechtsform der Gesellschaft und dem Erreichen der prüfungspflichtigen Größenklasse ab. Hinzu kommt die Frage, ob allenfalls auch eine freiwillige Abschlussprüfung zweckmäßig ist. Beitrag lesen