Land- und forstwirtschaftliche Einheitswert-Hauptfeststellung 2014 – Wann soll eine Beschwerde eingebracht werden?
Stand: 20. April 2015Die Einheitswertbescheide zur Hauptfeststellung 2014 werden von der Finanzbehörde in den meisten Fällen im Jahr 2015 zugesandt. Unmittelbar aufgrund des Einheitswertbescheides sind keine Zahlungen zu leisten. Der Einheitswertbescheid ist vielmehr ein sogenannter Feststellungsbescheid. Daher ist innerhalb eines Monats zu prüfen, ob dagegen Beschwerde erhoben wird. Beitrag lesen