Maßnahme 3 – Steuerreform-Begutachtungsentwurf Mai 2015: Neue Meldepflicht von Kreditinstituten über größere Geldbewegungen (=Kapitalabfluss-Meldegesetz)
Stand: 13. Mai 2015Ziel ist, dass Privatkunden ab dem 1. März 2015 keine größeren Beträge von ihren österreichischen Bankkonten und –depots abziehen (Kapitalabfluss) können, ohne dass der Vorgang von den Kreditinstituten dem Bundesministerium für Finanzen gemeldet wird. Beitrag lesen